Beschlussvorlage - 06/BV/124/2022-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Grapzow hat mit Anzeige im Bundesanzeiger vom 23.02.2022 ihre Absicht bekannt gegeben, einen Wegenutzungs-/Konzessionsvertrag für die Gasversorgung in der Gemeinde schließen zu wollen. Die E.DIS Netz GmbH hat mit Schreiben vom 02.03.2022 ihr Interesse zum Abschluss eines solchen Vertrages bekundet. Mit Schreiben vom 02.08.2022 wurde der Entwurf des Vertrages übersandt.

Laut diesem Vertrag verpflichtet sich die E.DIS jedermann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen an ihr Gasversorgungsnetz anzuschließen. E.DIS errichtet, unterhält und betreibt die Anlagen zur Versorgung mit Gas bis einschließlich der Hausanschlüsse, soweit nicht unabwendbare Ereignisse dies verhindern. E.DIS gewährt der Gemeinde, ihren Eigenbetrieben und Eigengesellschaften einen Preisnachlass für den in Niederdruck abgerechneten Eigenverbrauch gem. § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KAV in der jeweils geltenden Fassung oder einer Nachfolgeregelung. Dieser Rabatt beträgt derzeit 10 % des Rechnungsbetrages für den Netzzugang. Für Wirtschaftsunternehmen der Gemeinde, die im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Wettbewerb stehen, kommt dieser Preisnachlass nicht in Betracht.

Die Gemeinde räumt im Rahmen ihrer privatrechtlichen Befugnis E.DIS das nicht ausschließliche Recht ein, die bestehenden oder noch entstehenden Straßen, Wege, Brücken, Plätze und dergleichen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, für die über- und/oder unterirdische Verlegung und den Betrieb von Leitungen im Gemeindegebiet zu nutzen.

E.DIS zahlt an die Gemeinde während der Laufzeit des Vertrages die jeweils höchstzulässige Konzessionsabgabe, sofern die Gemeinde mit E.DIS schriftlich nicht etwas anderes vereinbart.

Der Vertrag tritt am 08.06.2024 in Kraft und wird auf die Dauer von 20 Jahren geschlossen. Gleichzeitig tritt der zwischen E.DIS und der Gemeinde Grapzow bestehende Konzessions- bzw. Wegenutzungsvertrag außer Kraft.

 

Die Gemeinde hat bis zum 07. Juni 2024 noch den bestehenden Vertrag 010469 aus dem Jahr 2004.

 

Die Vorlage war bereits auf der Tagesordnung der Gemeindevertretung vom 06.04.2023, wurde aber vertagt, da die eingeladene Mitarbeiterin der E.DIS Netz GmbH auf Grund von Krankheit nicht an der Sitzung teilnehmen konnte und somit weiterhin Erläuterungsbedarf besteht.

Gemäß § 22 KV M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zuständig.

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss eines Wegenutzungs-/Konzessionsvertrages Gas mit der E.DIS Netz GmbH, Langewahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde/Spree mit einer Laufzeit von 20 Jahren ab dem 08. Juni 2024.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

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ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 5.4.0.00.46250000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Konzessionsabgaben

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

Die zukünftige Höhe kann derzeit nicht genannt werden. Für das HHJ 2022 wurden 823,89 € zum Soll gestellt.

Gemäß Abrechnung der Konzessionsabgabe für das Jahr 2020 beträgt der 1. Abschlag für das HHJ 2023 156,00 €.

Zum 31.05.2023 erfolgt dann die Abrechnung der Konzessionsabgaben Gas für das Jahr 2021 und die Festsetzung der weiteren Abschläge für das HHJ 2023.

 

 

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