Beschlussvorlage - 05/BV/125/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 22.06.2023 hat die Gemeindevertretung Breest die Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2023 mit der Beschlussvorlage 05/BV/122/2023 beschlossen.

 

In dieser wurden die Ein- und Auszahlungen für die Maßnahme „Plattenstraße Breest“ berücksichtigt.

 

Insgesamt wurden Einzahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 1.413.245 EUR und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 1.155.500 EUR ausgewiesen. Daraus ergibt sich ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 257.745 EUR.

 

In der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 sind für diese Maßnahme Baukosten von insgesamt 528.426,42 EUR eingeplant.

 

Gedeckt wird dieser Betrag durch Fördermittel des StALU Mecklenburgische Seenplatte i. H. v. 334.922,64 EUR, einem bereits durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde genehmigten Investitionskredit i. H. v. 22.452 EUR sowie einer Sonderbedarfszuweisung (SBZ) nach § 25 FAG durch das Land Mecklenburg-Vorpommern i. H. v. 133.566,41 EUR.

 

Die SBZ wurde beantragt, jedoch stehen die Bewilligung und somit die Zahlung noch aus.

Bis dies erfolgt ist, werden diese Mittel über den Kassenkredit zwischenfinanziert und dann vollständig zurückgezahlt.

 

In der am 22.06.2023 beschlossenen Haushaltssatzung 2023 ist die investive Einzahlung der SBZ nicht eingeplant. Um die investiven Ein- und Auszahlungen für diese Maßnahme besser darzustellen und die Rückzahlung der zwischenfinanzierten Mittel über den Kassenkredit zu verdeutlichen, wird diese investive Einzahlung in der nächsten Haushaltssatzung berücksichtigt.

 

Entsprechend ergeben sich nun investive Einzahlungen i. H. v. insgesamt 1.546.815 EUR und investive Auszahlungen i. H. v. 1.155.500 EUR. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt aktuell 391.315 EUR.

 

Satzungsänderungen sind, wie der Erlass von Satzungen zu behandeln. Demzufolge muss die Gemeindevertretung gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung vom 22.06.2023 aufheben.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Breest beschließt die Aufhebung der Haushaltssatzung vom 22.06.2023 für das Haushaltsjahr 2023.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

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