Beschlussvorlage - 05/BV/121/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 29.03.2023 hat die Gemeindevertretung Breest die Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2023 mit der Beschlussvorlage 05/BV/111/2023 beschlossen.

 

In dieser wurden die Ein- und Auszahlungen für die Maßnahme „Plattenstraße Breest“ berücksichtigt.

Insgesamt wurden Einzahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 1.413.245 EUR und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 1.065.000 EUR ausgewiesen. Daraus ergibt sich ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 348.245 EUR.

 

In der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 sind für diese Maßnahme 438.046,07 EUR berücksichtigt. Davon wurden 431.046,07 EUR aus dem Haushaltsjahr 2022 ermächtigt und 7.000 EUR im Haushaltsjahr 2023 neu eingeplant.

 

Mit dem Schreiben vom 03.05.2023 des StALU Mecklenburgische Seenplatte ist eine Zuwendung i. H. v. 334.922,64 EUR bewilligt worden und durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde wurde mit den rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 ein Investitionskredit i. H. v. 22.452 EUR genehmigt.

 

Nach einer öffentlichen Ausschreibung und der Prüfung der vier eingereichten Angebote für den Ausbau der Plattenstraße, wird die Gemeinde Breest den Auftrag an die FGW Bau GmbH, Pasewalker Straße 18 in 17098 Friedland mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot i. H. v. 497.979,42 EUR vergeben.

 

Hinzu kommen Kosten für die Planung des Bauabschnittes 1-4 i. H. v. 17.059 EUR sowie die Planung des Bauabschnittes 5-8 i. H. v. 13.388 EUR. Die gesamten Baukosten belaufen sich demzufolge auf 528.426,42 EUR.

 

Diese Kosten liegen deutlich über die angenommenen Preise zu Beginn der Maßnahme. Grund dafür sind die extremen Preissteigerungen in allen Bereichen.

 

Abzüglich der Fördermittel und dem genehmigten Investitionskredit verbleibt für die Gemeinde Breest ein Eigenanteil i. H. v. 171.048,38 EUR.

 

Dieser Eigenanteil wird über ein Kassenkredit zwischenfinanziert und vollständig zurückgezahlt, wenn der Antrag auf Bewilligung einer Sonderbedarfszuweisung (SBZ) nach § 25 FAG durch das Land Mecklenburg-Vorpommern bewilligt wurde. Beantragt wurde eine Sonderbedarfszuweisung i. H. v. 133.566,41 EUR.

 

Entsprechend ergeben sich nun investive Einzahlungen i. H. v. insgesamt 1.413.245 EUR und investive Auszahlungen i. H. v. 1.155.500 EUR. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt aktuell 257.745 EUR.

 

Satzungsänderungen sind, wie der Erlass von Satzungen zu behandeln. Demzufolge muss die Gemeindevertretung gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung vom 29.03.2023 aufheben.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Breest beschließt die Aufhebung der Haushaltssatzung vom 29.03.2023 für das Haushaltsjahr 2023.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

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