Beschlussvorlage - 03/BV/135/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 "Solarpark Bartow Ost"
hier: Abwägungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Bartow
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Entscheidung
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12.06.2023
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung Bartow hat mit Beschluss vom 26.08.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 2 „Solarpark Bartow Ost“ und die öffentliche Auslegung bzw. Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB beschlossen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen statt. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Bartow Ost“ lag in der Zeit vom 18.04.2022 bis 20.05.2022 im Amt Treptower Tollensewinkel (Rathausstraße 1, 17087 Altentreptow / Fachbereich Bauverwaltung) während der Dienstzeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Zeitgleich erfolgte eine Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet.
Es wurden seitens der Öffentlichkeit innerhalb der Beteiligungsfrist eine schriftliche Stellungnahme bzw. Äußerung abgegeben.
Mit Schreiben vom 02.03.2022 wurden 37 Träger öffentlicher Belange (einschließlich Nachbargemeinden) über die frühzeitige Beteiligung informiert und gemäß § 4 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme innerhalb eines Monats gebeten.
Es gingen insgesamt 19 Stellungnahmen der Behörden ein. Davon gaben 11 Behörden an, dass es keine grundsätzlichen Bedenken oder Einwände zum Bebauungsplanvorentwurf der Gemeinde Bartow gibt bzw. keine Belange berührt werden. Die mit Datum 23.01.2023 eingegangene ergänzende Stellungnahme des Landkreise Mecklenburg-Vorpommern fand Berücksichtigung.
Die inhaltlichen Hinweise oder Anregungen bezogen sich schwerpunktmäßig auf folgende Themen:
- Entgegenstehende Ziele der Raumordnung / Nutzung von Landwirtschaftsflächen
- Bodenordnungsverfahren Bartow
- Gasleitung bzw. Neuverlegung FGL 91
- Prüfung des Mindestabstands zum Wasserkörper UNPE-2500 „Graben aus Krusenfelde"
- Anforderungen an den Umweltbericht/Eingriffsminimierung
Ergebnis der Abwägung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
Nach Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegen- und untereinander entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB ergaben sich folgende Änderungen und weitere Überprüfungen bei der Aufbereitung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 2 der Gemeinde Bartow-West:
1. Klärung des Umgangs mit den Zielen der Raumordnung bzw. Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens sowie Berücksichtigung der Ergebnisse des ZAV.
2. Konkretisierung der befristeten Nutzungsdauer in der textlichen Festsetzung Nr. 1.
3. Bei den textlichen Festsetzungen erfolgt eine Ergänzung, dass nur solche Nutzungen zulässig sind, zu denen sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet hat.
4. Aufnahme einer textlichen Festsetzung, dass zusätzlich zu der PV-Nutzung auch weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung im Plangebiet zulässig ist.
5. Aufnahme einer Pflanzliste.
6. Abstimmung mit der Flurneuordnungsbehörde (FNO-Behörde).
7. Überprüfung der Einbeziehung der Flurstücke 176/1 u. 176/2 und zugleich Herausnahme von einigen Teilflächen mit höheren Bodenwerten.
8. Einhaltung von Sicherheitsabständen zu Gasleitungen sowie zum „Graben aus Krusenfelde“ bzw. Anpassung der Baugrenzen.
Für eine ausführliche Darstellung wird auf die nachfolgende tabellarische Darstellung verwiesen.
In den Begründungstext werden dementsprechende Korrekturen und Ergänzungen zu den oben aufgeführten Themen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung aufgenommen.
Die eingegangenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und, soweit erforderlich, in den Begründungstext eingearbeitet.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben
dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Bartow beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen. Die Abwägungstabelle (bestehend aus Seite 1 bis 53) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
- Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
Finanz. Auswirkung
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Die Kosten trägt der Vorhabenträger. Ein Durchführungsvertrag wird vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen.
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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981 kB
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