Beschlussvorlage - 14/BV/132/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Gnevkow für das Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Einreicher:
- Frau Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gnevkow
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Entscheidung
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12.07.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Der Jahresabschluss 2021 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 06.06.2023 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.
Für den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Gnevkow wurden folgende Werte festgestellt:
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Ergebnisrechnung |
in EUR |
Zeile 20 |
Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen |
-25.904,74 |
Zeile 21 |
Einstellung in die Kapitalrücklage |
0,00 |
Zeile 22 |
Entnahme aus der Kapitalrücklage |
25.904,74 |
Zeile 23 |
Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich |
0,00 |
Zeile 24 |
Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich |
0,00 |
Zeile 25 |
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12. |
0,00 |
Zeile 26 |
Vortrag aus Vorjahren |
127.718,05 |
Zeile 27 |
Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren |
127.718,05 |
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Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V |
JA |
Spalte 8 |
Übertragene Haushaltsermächtigungen |
+48.000,00 -60.965,62 |
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Bilanz |
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Passiva 1 |
Stand Eigenkapital zum 31.12. |
643.552,46 |
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt -25.904,74 €. Das negeative Ergebnis fällt um 106.715,26 € besser aus als geplant. Dies ist hauptsächlich aufgrund höherer Gewerbesteuern sowie Einsparungen bei den Personalaufwendungen und nicht erfolgter Baumaßnahmen zurückzuführen. Die Dienst- und Schutzbekleidung für die Feuerwehr wurde aufgrund fehlender Fördermittel nicht angeschafft. Der Jahresfehlbetrag konnte durch Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage für investive Schlüsselzuweisungen sowie für die Infrastrukturpauschale auf Null verbessert werden. Zusammen mit den Ergebnisvorträgen aus Vorjahren ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verschlechterte sich aufgrund des Jahresfehlbetrages von 646.326,41 € auf 643.552,46 €. Die Bilanzsumme beträgt 1.203.566,43 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.
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Finanzrechnung |
in EUR |
Zeile 18 |
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung |
-12.580,10 |
Zeile 32 |
Planmäßige Tilgung |
11.849,97 |
Zeile 37 |
Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen |
-24.430,07 |
Zeile 38 |
Vortrag aus Vorjahren |
212.989,16 |
Zeile 39 |
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren |
188.559,09 |
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Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V |
JA |
Spalte 8 |
Übertragene Haushaltsermächtigungen |
+48.000,00 -60.965,62 -27.994,35 |
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Bilanz |
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Aktiva 2.2.6.1 |
Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres |
291.383,32 |
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Veränderung der liquiden Mittel |
28.282,83 |
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Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres |
319.666,15 |
Passiva 4.2.1 |
Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres |
456.847,05 |
Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein negatives Ergebnis von -12.580,10 €. Davon werden die Kredite mit 11.849,97 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 188.559,09 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.
Es wurden Haushaltsermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen für die Schutzbekleidung der Feuerwehr i. H. v. 38.352,99 € sowie dazugehörige Einzahlungen von 48.000,00 € und außerdem 7.687,40 € für den Einbau der Fenster, 11.925,23 € für die Instandsetzung eines ländlichen Weges sowie 3.000,00 € für die Vermessung der Löschwasserentnahmestelle in Letzin in das Folgejahr übertragen. Weiterhin sind für investive Anschaffungen 5.500,00 € für den Notar sowie 22.494,35 € für die Spielgeräte in Gnevkow übertragen worden.
Die liquiden Mittel erhöhten sich um 28.282,93 € auf insgesamt 319.666,15 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 456.847,05 €.
In der Anlagenbuchhaltung sind neben den Abschreibungen als Zugänge bzw. Abgänge folgende Werte bilanziert worden:
Pos. 1.2.2 Verkauf Grünfläche an Privat
Pos. 1.2.4 Verkauf Teilstück Straßenfläche an Privat
Pos. 1.2.8 Küchenmöbel fürs Gemeindehaus, Verkauf der alten Küche
Pos. 1.2.10 Baugenehmigung für Anlage im Bau Spielplatz Gnevkow
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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nein |
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nein |
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ja |
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ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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planmäßig zur Verfügung unter : |
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nicht zur Verfügung |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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54 kB
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3
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(wie Dokument)
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55,6 kB
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4
|
(wie Dokument)
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347,5 kB
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