Beschlussvorlage - 14/BV/132/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2021 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 06.06.2023 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

Für den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Gnevkow wurden folgende Werte festgestellt:

 

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 20

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-25.904,74

Zeile 21

Einstellung in die Kapitalrücklage

0,00

Zeile 22

Entnahme aus der Kapitalrücklage

25.904,74

Zeile 23

Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 24

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 25

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

0,00

Zeile 26

Vortrag aus Vorjahren

127.718,05

Zeile 27

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

127.718,05

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

+48.000,00

-60.965,62

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

643.552,46

 

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt -25.904,74 €. Das negeative Ergebnis fällt um 106.715,26 € besser aus als geplant. Dies ist hauptsächlich aufgrund höherer Gewerbesteuern sowie Einsparungen bei den Personalaufwendungen und nicht erfolgter Baumaßnahmen zurückzuführen. Die Dienst- und Schutzbekleidung für die Feuerwehr wurde aufgrund fehlender Fördermittel nicht angeschafft. Der Jahresfehlbetrag konnte durch Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage für investive Schlüsselzuweisungen sowie für die Infrastrukturpauschale auf Null verbessert werden. Zusammen mit den Ergebnisvorträgen aus Vorjahren ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verschlechterte sich aufgrund des Jahresfehlbetrages von 646.326,41 € auf 643.552,46 €. Die Bilanzsumme beträgt 1.203.566,43 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

-12.580,10

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

11.849,97

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-24.430,07

Zeile 38

Vortrag aus Vorjahren

212.989,16

Zeile 39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

188.559,09

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

+48.000,00

-60.965,62

-27.994,35

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva 2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

291.383,32

 

Veränderung der liquiden Mittel

28.282,83

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

319.666,15

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

456.847,05

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein negatives Ergebnis von -12.580,10 €. Davon werden die Kredite mit 11.849,97 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 188.559,09 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

Es wurden Haushaltsermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen für die Schutzbekleidung der Feuerwehr i. H. v. 38.352,99 € sowie dazugehörige Einzahlungen von 48.000,00 € und außerdem 7.687,40 € für den Einbau der Fenster, 11.925,23 € für die Instandsetzung eines ländlichen Weges sowie 3.000,00 € für die Vermessung der Löschwasserentnahmestelle in Letzin in das Folgejahr übertragen. Weiterhin sind für investive Anschaffungen 5.500,00 € für den Notar sowie 22.494,35 € für die Spielgeräte in Gnevkow übertragen worden.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 28.282,93 € auf insgesamt 319.666,15 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 456.847,05 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind neben den Abschreibungen als Zugänge bzw. Abgänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.2  Verkauf Grünfläche an Privat

Pos. 1.2.4  Verkauf Teilstück Straßenfläche an Privat

Pos. 1.2.8  Küchenmöbel fürs Gemeindehaus, Verkauf der alten Küche

 

Pos. 1.2.10  Baugenehmigung für Anlage im Bau Spielplatz Gnevkow

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Gnevkow beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Gnevkow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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