Beschlussvorlage - 05/BV/118/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Frau Silke Volgmann, Gemeindevertreterin der Gemeinde Breest, hat der Gemeinde Breest ihr Sitzungsgeld in Höhe von 120 EUR (drei Sitzungen) als Zuwendung für lfd. Aufwendungen/Auszahlungen zur Verfügung gestellt. Eine konkrete Zweckbindung wurde nicht benannt.

 

Der Betrag wurde am 09.05.2023 bei der Gemeinde kassenwirksam verbucht.

 

Bei Verwendung des Betrages ist dies auf den Rechnungen durch den Bürgermeister zu vermerken.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Breest ist die Gemeindevertretung für die Annahme von Spenden in dieser Größenordnung zuständig.
 
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breest beschließt, die Annahme der Zuwendung von Frau Silke Volgmann 17089 Breest, in Höhe von 120,00 € für lfd. Aufwendungen/Auszahlungen der Gemeinde Breest.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2023

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

Produkt nach Bedarf/46290000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Produkt ach Bedarf/Sonstige laufende Erträge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

0,00 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

0,00 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

120,00 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

120,00 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Die Zuordnung zum Produkt erfolgt entsprechend der Verwendung.

 

 

 

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