Beschlussvorlage - 24/BV/241/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufbauend auf dem Klimaschutzkonzept des Amtes Treptower Tollensewinkel und im engen Zusammenhang mit dem Projekt „Zukunft Region“ des Amtes soll für den gesamten Amtsbereich weiterführend ein Konzept für eine kommunale Wärmeplanung erstellt werden.

 

Ein kommunaler Wärmeplan ist das zentrale Werkzeug, um das Handlungsfeld Wärme innerhalb der nachhaltigen Gemeinde- und Stadtentwicklung gestalten zu können. Jede Kommune entwickelt dabei einen eigenen Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt.

 

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, für die Gemeinden ökologische, ökonomische, sozial verträgliche und versorgungssichere Wärmelösungen als langfristige Perspektive darzustellen und Maßnahmen bzw. Umsetzungsoptionen aus Sicht der Gemeinde zu benennen. Dabei ist ein Transformationspfad für eine kosteneffiziente, versorgungssichere, gesellschaftlich akzeptierte und klimafreundliche Wärmewende vor Ort zu entwerfen. Ausgehend von den lokalen Gegebenheiten und vorhandenen Infrastrukturen sollen Handlungsoptionen abgewogen und Maßnahmen entwickelt werden, um den Zielzustand der Klimaneutralität zu erreichen.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaftsförderung und Klimaschutz fördert die Erstellung einer kommunalen Wärmplanung. Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90 %.

 

Aus diesem Grunde wurde bereits vorsorglich ein Antrag auf Gewährung eines Zuschusses am 28. April 2023 für das Amt Treptower Tollensewinkel gestellt (Antrag siehe Anlage).

 

Mit der Konzepterstellung soll am 01.01.2024 begonnen werden. Die Förderung wird für ein Jahr gewährt.

 

Beim Zuwendungsgeber muss der Nachweis erbracht werden, dass die Eigenmittel aufgebracht werden können.

 

Aufgrund von Recherchen wurden für die Konzepterstellung 59.870 EUR ermittelt. Erst nach einer öffentlichen Ausschreibung wird sich zeigen, ob die Kosten ausreichend sind. Für das Amt würde somit ein Eigenanteil in Höhe von rund 6.000 EUR verbleiben.

 

Die Aufwendungen werden in den Haushalt 2024 eingestellt.

 

Der Amtsausschuss ist gemäß 134 Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 3 KV M-V für die Entscheidung zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung.  Für die Erstellung des Konzeptes werden Fördermittel beantragt. Der Eigenanteil in Höhe von 6.000 EUR wird in den Haushalt 2024 eingestellt.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

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ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

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einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

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Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Die Eigenmittel in Höhe von 6.000 EUR werden in den Haushalt 2024 eingestellt.

 

 

 

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Anlagen

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