Beschlussvorlage - 40/BV/133/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Einwohnerantrag
"Wir Bürger von Pinnow, Breesen und Kalübbe sagen NEIN zu den geplanten Solarparks"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Breesen
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Entscheidung
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25.05.2023
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Sachverhalt
Mit Schreiben vom 15.04.2023 (siehe Anlage) ging der Einwohnerantrag zur Thematik: „Wir Bürger von Pinnow, Breesen und Kalübbe sagen NEIN zu den geplanten Solarparks“
bei der Gemeinde Breesen ein. Der Amtsverwaltung lag der Antrag am 21.04.2023 vor.
Gemäß § 18 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Zulässigkeit des Einwohnerantrages. Er ist zulässig, wenn er die Voraussetzungen nach § 18 KV M-V i.V. m. § 13 der Durchführungsverordnung zu KV M-V erfüllt.
Formelle Voraussetzungen sind:
- Einreichung des Einwohnerantrages schriftlich mit Begründung,
- 5 % der Einwohner der Gemeinde müssen unterzeichnet haben,
- wichtige Angelegenheit im eigenen Wirkungskreis,
- unterzeichnete Einwohner müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben,
- Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift sowie Datum der Unterzeichnung müssen auf Antragsliste sein,
- Antrag muss drei Personen benennen die berechtigt sind, die Unterzeichner zu vertreten,
- die Namen der Vertretungspersonen sind jeder neuen Unterschriftenseite der Antraglisten voranzustellen.
Die formellen Voraussetzungen für den Einwohnerantrages liegen nicht vor:
Die Antragslisten entsprechen nicht den kommunalrechtlichen Vorgaben. Es fehlen die Geburtsdaten der Unterzeichner*innen.
Zum 03.05.2023 hat die Gemeinde Breesen 526 Einwohner. 176 Einwohner haben nach Prüfung ihre Unterschrift geleistet., d. h. weit mehr als die geforderten 5 % (26 EW). 11 Unterschriften konnten nicht gewertet werden, da keine Einwohner der Gemeinde Breesen bzw. Kinder unter 14 Jahren.
Materiell ist der Einwohnerantrag zulässig.
Gemäß § 18 muss sich der Einwohnerantrag auf eine Angelegenheit im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde beziehen. Die Planungshoheit in Form der Bauleitplanung obliegt der Gemeinde Breesen. Am 12.07.2022 hat die Gemeinde Breesen die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5 als vorhabenbezogenen Bebauungsplan – für die Freiflächenphotovoltaikanlage im westlichen Gemeindegebiet an der Gemeindegrenze zu Wildberg im Norden und Knorrendorf im Westen (westlich der Ortslage Breesen) - beschlossen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt ein dreistufiges Bauleitverfahren. Die Gemeinde hat ein Zielabweichungsverfahren beim Land M-V für das Vorhaben beantragt.
Der Einwohnerantrag ist aufgrund der nicht vollständigen Angaben auf den Unterschriftenlisten (Geburtsdatum) sowie der fehlendenden Angaben zu den Vertretern, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten (kenntlich auf jeder Unterschriftenliste) formell nicht zulässig und aus diesem Grunde abzulehnen.
Soweit die Gemeindevertretung durch Beschluss die Zulässigkeit des Einwohnerantrages festgestellt hat, ist der Antrag entsprechend § 18 Abs. 3 KV M-V in der folgenden Sitzung zu behandeln, Die Vertreter des Einwohnerantrages haben gemäß § 13 Abs. 4 Durchführungsverordnung KV M-V ein Anhörungsrecht. Die Gemeindevertretung ist jedoch nicht verpflichtet eine bestimmte, mit dem Einwohnerantrag verfolgte Sachentscheidung zu treffen. Es steht im Ermessen des Bürgermeisters bei nichtzulässigem Einwohnerantrag diesen auf die Tagesordnung zu setzen.
Finanz. Auswirkung
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Bezeichnung: |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
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Anlagen
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3,6 MB
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(wie Dokument)
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894,8 kB
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