Beschlussvorlage - 01/BV/754/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der stadtbildprägende Mühlenspeicher ist das letzte erhaltene Gebäude der Mühle. Er wurde um 1844/45 als Fachwerkbau errichtet.  In den Jahren 1997/1998 erfolgte eine bausichernde Sanierung.

 

Der Mühlenspeicher war bereits mehrfach auf der TO der Stadtvertretung zu finden, insbesondere im Zusammenhang mit der Schaffung eines Museums bzw. einer Außenstelle des archäologischen Landesmuseums.

 

Auch die Bürgermeisterin hat dieses Anliegen an die Ministerin für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, Frau Martin, herangetragen. Des Weiteren ist im TOLL - Projekt des Amtes Treptower Tollensewinkel das Projekt archäologische Grabungsstätte Tollensetal verankert.

 

Seitens der Verwaltung wird nunmehr vorgeschlagen, dass die Stadtvertretung einen Grundsatzbeschluss zur Einwerbung von Bundes- und Landesförderungen herbeiführt.

 

Für die Beantragung der Fördermittel muss für den Mühlenspeicher ein Nutzungskonzept mit einer ersten Kostenplanung erarbeitet werden. Insbesondere sollen eine Ausstellungsfläche für archäologische Fundstücke sowie Möglichkeiten zur Nutzung von kleineren Veranstaltungen geschaffen werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt hier eine enge Zusammenarbeit mit dem Sanierungsträger BIG Städtebau. Insbesondere wird auch geprüft, ob finanziellen Mittel über die Städtebausanierung in Anspruch genommen werden könnten.

 

Für die Erstellung des Nutzungskonzeptes mit Kostenkalkulation wird schätzungsweise mit Aufwendungen in Höhe von 10.000 EUR zu rechnen sein.

 

Das Nutzungskonzept und die Kostenschätzung werden die Basis für die Einwerbung von Fördermitteln des Bundes und des Landes bilden.

 

Die Akteure Vorort, wie z. B. der Heimatverein, sollten mit einbezogen werden.

 

Finanzielle Mittel stehen im Haushalt 2023 nicht zur Verfügung. Die Mittel können aus dem Produktsachkonto Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen/ Sachverständigenkosten (B-Pläne) 5.1.1.00.5625000 zur Verfügung gestellt werden.

 

Für die Entscheidung ist gemäß § 22 KV M-V die Stadtvertretung zuständig. Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt für den Mühlenspeicher in Altentreptow zur Schaffung von archäologischen Ausstellungsflächen ein Nutzungskonzept mit Kostenplanung erstellen zu lassen, um Bundes- und Landesmittel einwerben zu können.

 

Für die außerplanmäßigen Aufwendungen werden aus dem Produktsachkonto 5.1.1.00.5625000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen - Aufwendungen für Sachverständige finanzielle Mittel in Höhe von 10.000 EUR zu Verfügung gestellt.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2023

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

x 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 x

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 5.1.1.03.56250000

 

 5.1.1.00.5625000

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Städtebauförderung/Sachverständigenkosten

 

 

 Räumliche- Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen /Sachverständigenkosten

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

0 

Haushaltsmittel:

 

153.000 

 

836,22 

 

0 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

10.000,00 

Maßnahmesumme:

10.000 

noch verfügbar:

 

-10.836,22 

noch verfügbar:

 

143.000 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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