Beschlussvorlage - 40/BV/125/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2021 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 14.03.2023 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

Für den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Breesen wurden folgende Werte festgestellt:

 

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 20

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-176.620,44

Zeile 21

Einstellung in die Kapitalrücklage

0,00

Zeile 22

Entnahme aus der Kapitalrücklage

0,00

Zeile 23

Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 24

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

176.620,44

Zeile 25

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

0,00

Zeile 26

Vortrag aus Vorjahren

504.776,23

Zeile 27

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

504.776,23

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

771.327,63

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -176.620,44 €. Das negative Ergebnis ist aber um 159.924,56 € besser ausgefallen als geplant. Dies ist hauptsächlich auf höhere Gewerbesteuer- und Mieterträge sowie Einsparungen bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zurückzuführen. Durch die ertragswirksame Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich konnte das Jahresergebnis auf Null verbessert werden. Einschließlich der Vorträge aus Vorjahren ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verbesserte sich von 735.616,80 € auf 771.327,63 €. Die Bilanzsumme beträgt 2.452.880,67 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

-160.426,61

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

37.426,46

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-197.853,07

Zeile 38

Vortrag aus Vorjahren

702.235,55

Zeile 39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

504.382,48

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

+144.000,00

-204.836,15

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva 2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

742.913,17

 

Veränderung der liquiden Mittel

-265.207,04

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

477.706,13

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

973.774,42

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein negatives Ergebnis von -160.426,61 €. Davon werden die Kredite mit 37.426,46 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt aber ein positives Ergebnis von 504.382,48 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

Es wurden Haushaltsermächtigungen für investive Einzahlungen i. H. v. 144.000,00 € sowie 160.000,00 € für das TSF-W sowie 44.836,15 € für Investitionen am Gehweg in das Folgejahr übertragen.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 265.207,04 € auf insgesamt 477.706,13 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 973.774,42 €.

Im Dezember 2021 wurde der Gemeinde eine Zuweisung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds vom Land i. H. v. 194.373,01 € gewährt. Diese Zuweisung wurde sofort zur Ablösung des Darlehens 6702828580 bei der Deutschen Kreditbank verwendet.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge bzw. Abgänge neben den Abschreibungen folgende Werte bilanziert worden:

 

Pos. 1.2.7  Trampolin, Doppelschaukel, Herkules Wildkrautbrüste

Pos. 1.2.8  Vibrationsplatte, Anpassung Festwert Schutzkleidung Feuerwehr

Pos. 1.2.10  Anzahlungen für Anlagen im Bau für den Gehweg entlang der Kreisstraße MSE 70

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Breesen beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Breesen mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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