Beschlussvorlage - 40/BV/088/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2020 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 14.03.2023 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

Für den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Breesen wurden folgende Werte festgestellt:

 

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

465.912,85

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

0,00

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

100.120,54

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

365.792,31

 

Vortrag aus Vorjahren

138.983,92

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

504.776,23

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

735.616,80

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 465.912,85 €. Das positive Ergebnis ist hauptsächlich aufgrund erheblich höherer Gewerbesteuern und dem nicht geplanten pauschalen Ausgleich für Gewerbesteuermindereinnahmen sowie Einsparungen bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 437.997,85 € besser ausgefallen als geplant. Aufgrund des guten Ergebnisses waren 100.120,54 € in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich einzustellen. Nach Veränderung der Rücklagen betrug das Jahresergebnis 365.792,31 €. Einschließlich der Vorträge ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verbesserte sich aufgrund des Jahresüberschusses von 230.363,00 € auf 735.616,80 €. Die Bilanzsumme beträgt 2.686.245,49 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

502.733,05

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

39.193,96

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

463.539,09

 

Vortrag aus Vorjahren

238.696,46

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

702.235,55

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva

2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

235.417,65

 

Veränderung der liquiden Mittel

507.495,52

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

742.913,17

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

1.202.594,89

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 502.733,05 €. Davon werden die Kredite mit 39.193,96 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 702.235,55 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

In das Folgejahr werden keine Haushaltsermächtigungen übertragen.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 507.495,52 € auf insgesamt 742.913,17 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.202.594,89 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge bzw. Abgänge neben den Abschreibungen folgende Werte bilanziert worden:

 

Pos. 1.2.2  Ankauf Containerstellplatz Kalübbe

Pos. 1.2.3  Anlage Urnengemeinschaftsgräber Kalübbe, Verkauf Verwaltungsgebäude und Funkturm ehem. Amt Kastorfer See

Pos. 1.2.4  Buswartehäuschen Pinnow und Kalübbe

Pos. 1.2.7  Stromerzeuger, Holzhäcksler

Pos. 1.2.8  Heckenschere

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Breesen beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Breesen mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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