Beschlussvorlage - 14/BV/131/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Erweiterten Abrundungssatzung für den Ortsteil Letzin der Gemeinde Gnevkow im Verfahren gemäß § 34 Abs. 4 BauGB
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Hendrikje Kmietzyk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gnevkow
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Entscheidung
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03.05.2023
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Sachverhalt
Mit Beschluss vom 03.05.2023 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Gnevkow die Aufstellung der 1. Änderung der Erweiterten Abrundungssatzung für den Ortsteil Letzin im Verfahren gemäß § 34 Abs. 4 BauGB beschlossen.
Im Verfahren gemäß § 34 Abs. 4 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB kann abgesehen werden. Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Der Entwurf der Textsatzung wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und der Begründungsentwurf wird gebilligt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf der 1. Änderung der Erweiterten Abrundungssatzung und der Begründung öffentlich auszulegen und sind die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich sowie auf der Homepage des Amtes bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der Erweiterten Abrundungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Absatz 2 BauGB – Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 4 Absatz 2 BauGB – Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
§ 13 BauGB - Vereinfachtes Verfahren
§ 34 Absatz 4 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV MV unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gnevkow beschließt:
- Der Entwurf der Textsatzung der 1. Änderung der Erweiterten Abrundungssatzung wird in der vorliegenden Fassung vom April 2023 beschlossen. Der Entwurf der Be-gründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der Textsatzung der 1. Änderung einschließlich der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich sowie auf der Homepage des Amtes bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der Erweiterten Abrundungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Finanz. Auswirkung
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
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Maßnahmensumme: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
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Anlagen
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