Beschlussvorlage - 14/BV/130/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In ihrer Sitzung am 27.01.1997 hatte die Gemeindevertretung der Gemeinde Gnevkow den Satzungsbeschluss über die Erweiterte Abrundungssatzung gefasst. Nach der ortsüblichen Bekanntmachung ist die Satzung über die im Zusammenhang bebaute Ortslage Letzin am 10.12.1997 in Kraft getreten.

Mit der 1. Änderung sollen nunmehr die Festsetzungen für die Abrundungsflächen aufgehoben werden.

Aufgrund der Vorprägung des Standortes bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB benannten Schutzgüter. Die 3. Änderung des Bebauungsplans begründet zu dem keine Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Auch die Grenze von 20.000 m² Grundfläche wird deutlich unterschritten.

Im Verfahren gemäß § 34 Abs. 4 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Absatz 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss

§ 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden

§ 34 Absatz 4 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV MV unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gnevkow beschließt:

 

  1. Für die in der Anlage 1 dargestellten Änderungsbereiche wird die Aufstellung der 1. Änderung der Erweiterten Abrundungssatzung für den Ortsteil Letzin im Verfahren gemäß § 34 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der ursprüngliche Geltungsbereich umfasst die im Zusammenhang bebaute Ortslage Letzin. Die Änderungsbereiche erstrecken sich über die Abrundungsflächen.

 

  1. Planungsziel ist die Aufhebung der Festsetzungen für die Abrundungsflächen.

 

  1. Die Aufstellung der 1. Änderung der Erweiterten Abrundungssatzung wird im Verfahren gemäß § 34 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Bei der Aufstellung der Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Aus diesem Grund wird unter anderem keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

 

  1. Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung der Erweiterten Abrundungssatzung für den Ortsteil Letzin ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 5.1.1.00.56250000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

44.000,00 € 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmensumme:

 

5.236,00 € 

Maßnahmensumme:

 

noch verfügbar:

 

38.764,00 € 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 Maßnahmensumme umfasst hier den Beschluss 14/BV/130/2023 und den Beschluss 14/BV/131/2023

 

 

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Anlagen

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