Beschlussvorlage - 01/BV/746/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Satzung über den Wochenmarkt der Stadt Altentreptow musste inhaltlich überarbeitet werden. Die Satzung entsprach nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und Ansprüchen in Bezug auf die Händler, die Höhe der zu erhebenden Gebühr und der Sicherheitsbestimmungen. 


Des Weiteren wurde u.a. der Weihnachtsmarkt des letzten Jahres sehr gut angenommen und soll auch zukünftig weiter durchgeführt werden. Auch weitere Veranstaltungen im Rahmen eines Marktes gemäß § 68 Gewerbeordnung sind für die Zukunft angedacht. 


Um sowohl für den Wochenmarkt, als auch für die anderen Jahr- und Spezialmärkte der Stadt Altentreptow gleiche Voraussetzungen zu schaffen, wurde die neue Marktsatzung der Stadt Altentreptow erstellt.

Darin inbegriffen sind alle Märkte, die durch die Stadt Altentreptow veranstaltet werden. Es gelten in Bezug auf die Sicherheitsbestimmungen, die zugelassenen Waren, die Art der Standplätze und Verkaufseinrichtung, des Verhaltens auf dem Markt, der Reinigung der Marktfläche und der Haftung die gleichen Regelungen für alle Märkte.

 In Bezug auf die Höhe der Standgebühr und der Zulassungsvoraussetzung zum Markt unterscheidet sich der Wochenmarkt zu den Spezial- und Jahrmärkten. Für den Wochenmarkt wird eine Gebühr i.H.v. 3,00 € pro laufenden Meter des Verkaufsstandes erhoben. Bei den Spezial- und Jahrmärkten beträgt die Gebühr nur 1,00 €. Die Energiepauschale i.H.v. 7,50 € gilt für alle Märkte gleichermaßen. 
 
Über den Entwurf der Marktsatzung der Stadt Altentreptow ist nun zu entscheiden.
 
Gemäß § 22 Ab. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zuständig. Die Personen, die nach § 24 KV M-V dem Mitwirkungsverbot unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die Satzung über die Märkte der Stadt Altentreptow gemäß beigefügter Anlage.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

x 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 5.7.3.00.3.4323 u. 4411

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 Mark/Entgelte f.d. Lieferung v. Strom und Mieten u. Pachten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

4323 = 1.200 € 

4411 = 6.000 € 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

Die Höhe der zu erwartenden Erträge/Einzahlungen kann nicht genau beziffert werden. Bei den Entgelten für Strom ist mit überplanmäßigen Erträgen/Einzahlungen zu rechnen, da hier eine Erhöhung vorgenommen wurde. Bei den Standgebühren wurden bisher auch 3,00 € je lfd. Meter kassiert.

 

 

 

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Anlagen

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