Beschlussvorlage - 01/BV/747/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 27.2.2023 hat der Pferdesportverein Altentreptow e.V. beim Umweltamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte einen Antrag, auf Bereitstellung von Fördermitteln zur Schaffung eines Kleingewässers/Feuchtbiotop auf dem Klosterberg, gestellt. Diese Fläche ist Stadteigentum und an den Pferdesportverein verpachtet.

Hierzu wurden im Vorfeld zwei Vorort Termine genutzt, um hier die genaue Vorgehensweise mit dem Umweltamt zu besprechen.

Drei Unternehmen wurden angefragt, eine aussagekräftige Kostenschätzung einzureichen, welche für den Fördermittelantrag dringend benötigt wurde.

Nach Rücksprache mit dem Landkreis könnte eine 80% -tige Förderung erfolgen. Der Eigenanteil von 20% muss vom Verein oder einer dritten Person gestellt werden.

Die günstigste Kostenschätzung beläuft sich auf 15.624,70 €. Das bedeutet, dass hier mit einer Fördersumme von 12.499,76 € gerechnet werden kann und sich damit ein Eigenanteil von 3.124,94 € ergibt.

Diese Summe kann der Pferdesportverein nicht aufbringen und bittet somit die Stadt, um Übernahme des Eigenanteils in voller Höhe.

Die Summe steht im Haushalt 2023 unter 1.1.4.02.54151000 (Zuschüsse an städtische Kleingartenvereine u. Pferdesportverein) zur Verfügung.

Eine Abrechnung der Fördermittel und des Eigenanteils erfolgt durch den Pferdesportverein Altentreptow e.V.

 

Gemäß § 22 Abs. 2 KV M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zuständig. Die Personen, die nach § 24 KV M-V dem Mitwirkungsverbot unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, die Maßnahme zur Schaffung eines Kleingewässers/ Feuchtbiotops auf dem Klosterberg zu unterstützen und gewährt dem Pferdesportverein Altentreptow e.V. eine Zuwendung in Höhe des 20 % der Kosten lt. Kostenschätzung und eingereichten Fördermittelantrag in Höhe von 3.124,94 €.

 

Die Abrechnung gegenüber dem Landkreis erfolgt über den Pferdesportverein Altentreptow e.V.

Die Summe steht im Haushalt 2023 unter 1.1.4.02.54151000 (Zuschüsse an städtische Kleingartenvereine u. Pferdesportverein) zur Verfügung.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

1.1.4.02.54151000 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Liegenschaften/ Zuschüsse an städtische Kleingartenvereine u. Pferdesportverein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

11.600,00 € 

Haushaltsmittel:

 

 

 

500,00 € 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

3.124,94 € 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

7.975,06 € 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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