Beschlussvorlage - 06/BV/142/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Grenzgraben L25 Werder/Grapzow, auf der Gemarkungsgrenze der Gemeinden Werder und Grapzow, ist in einem schlechten Zustand. In den Bodenordnungsverfahren Grapzow bzw. Werder wurden bereits mehrere Versuche unternommen, diesen Grabenabschnitt zu Entrohren. Mit Schreiben vom 17.12.2019 zeigte das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt die Möglichkeit der Förderung einer Machbarkeitsstudie auf. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie können konkrete Aussagen und Einschätzungen zu einer Förderung im Rahmen der Wasserförderrichtlinie getroffen werden.

In der Machbarkeitsstudie wurden die verschiedensten Varianten untersucht und geprüft. Nach Abwägung des Für und Wider wurde sich auf Variante 3 verständigt. Variante 3 beinhaltet die Sohlanhebung und teilweise Umverlegung der Gewässertrasse durch die große Moorsenke. (Anlage 1)

Diese Variante wurde der Gemeinde Grapzow am 28.03.2023 unter Teilnahme des StALU, untere Wasserbehörde (Landkreis MSE) und Wasser- und Bodenverband erläutert und vorgestellt. Im weiteren Verlauf ist diese Vorzugsvariante zu beschliessen und der Antrag auf Plangenehmigung (Baugenehmigung) durch das Ingenieurbüro, im Rahmen der Machbarkeitsstudie, zu stellen. Mit Beschluss vom 04.06.2020 hat die Gemeinde Grapzow bereits einen Grundsatzbeschluss (06/BV/044/2020) gefasst und die Eigenmittel für die Machbarkeitsstudie übernommen. Es fallen keine weiteren Kosten bis zur Plangenehmigung an.

Gemäß § 22 Abs. 2 KV M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zuständig. Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt, die Variante 3, im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Grabenöffnung der Rohrleitung L25 Werder/Grapzow, umzusetzen und den Antrag auf Plangenehmigung zu stellen. Variante 3 beinhaltet die Sohlanhebung und teilweise Umverlegung der Gewässertrasse durch die große Moorsenke. (Anlage 1)

 

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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stehen zur Verfügung unter

 

 

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Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

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Bezeichnung:

 

 

 

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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

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Soll gesamt:

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Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

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Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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