Beschlussvorlage - 01/BV/714/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Stadt Altentreptow wurde mit dem „Altstadtkern Altentreptow“ als Gesamtmaßnahme im Jahr 1994 in das Städtebauförderprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen.

Gemäß § 64 Abs. 2 der Kommunalverfassung (KV M-V) ist für städtebauliches Sondervermögen (SSV), zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen lt. § 136 Baugesetzbuch (BauGB) und städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen lt. § 165 BauGB eine Sonderrechnung zu führen. Für Sonderrechnungen nach § 64 Abs. 2 KV M-V gelten gem. § 64 Abs. 4 KV M-V die Haushaltsgrundsätze nach den Vorschriften des 4. Abschnittes KV M-V.

Damit ist für das Sondervermögen ein Jahresabschluss nach § 60 KV M-V zu erstellen, der unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln hat.

 

Die Baumaßnahmen für das neue Verwaltungsgebäude in der Oberbaustraße 21 wurden in diesem Jahr fertiggestellt und vom Sondervermögen in das Anlagevermögen der Stadt mit einem Wert von 2.766.281,90 € übernommen. Die Fördermittel von Bund und Land für die Sanierung der Alten Apotheke beliefen sich im Sondervermögen auf insgesamt 1.343.770,24 €. Zusammen mit weiteren Fördermitteln und Spenden aus dem Kernhaushalt von 779.717,45 € sind Zuwendungen von insgesamt 2.123.487,69 € in den Bau geflossen. Damit verbleibt für die Stadt ein Eigenanteil von 642.794,21 € (23,2 %).

 

Das Sondervermögen weist erstmalig einen Jahresfehlbetrag i. H. v. -24.802,63 € aus. Da die Fördermittelprogramme von Bund und Land weitestgehend ausgelaufen sind, erhielt die Stadt bzw. der Sanierungsträger in 2021 keine Zuwendungen.

 

Der Kontostand des Treuhandkontos verringerte sich von 43.091,44 € auf 8.697,59 €.

 

Der Jahresabschluss 2021 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 die geprüfte Jahresrechnung erörtert und die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt gem. § 64 KV M-V i. V. m. § 60 KV M-V die Feststellung des Jahresergebnisses 2021 für das städtebauliche Sondervermögen der Stadt Altentreptow.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

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Anlagen

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