Beschlussvorlage - 31/BV/100/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 11 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 ist es Aufgabe der Gemeindevertretung allgemeine privatrechtliche Entgelte auf der Grundlage einer Kalkulation festzusetzen.

 

Die Küche Altenhagen beliefert mehrere Kindergärten, Schulen und private Kunden mit Mittagessen. Die Kitas in Wildberg, Breesen und Sarow erhalten außerdem Frühstück, Vesper sowie Getränke von der Küche Altenhagen. Neu hinzugekommen ist die Kita in Tützpatz, wodurch sich die Anzahl der Portionen deutlich erhöht.

 

Die letzte Kalkulation des Essenpreises stammt aus dem Jahr 2022. Seitdem sind die Personal- und Sachkosten gestiegen, so dass es erforderlich war, eine neue Kalkulation aufzustellen. Mit der Erhöhung der Preise soll die Gemeindeküche wirtschaftlicher handeln können und somit Arbeitsplätze sichern.

 

Die Kosten wurden anhand des Durchschnittes der Haushaltsjahre 2020 bis 2022 sowie unter der Einbeziehung von Preissteigerungen ermittelt. Für die Berechnung der Anzahl der Portionen wurden die Werte aus 2022 herangezogen. Außerdem wurden die Portionen der Kita Tützpatz mit berücksichtigt.

 

In der Gegenüberstellung ergeben sich folgende Preise:

 

seit dem 01.08.2022              neue Preise ab dem 01.08.2023

 

Frühstück

0,85 €

 

Frühstück

0,85 €

Vesper

0,85 €

 

Vesper

0,85 €

Mittag Kita

3,20 €

 

Mittag Kita

3,30 €

Mittag Hort

3,45 €

 

Mittag Hort

3,55 €

Mittag Gäste 

5,30 €

 

Mittag Gäste 

6,30 €

Getränkepauschale Hort

0,10 €

 

Getränkepauschale Hort

0,10 €

Getränkepauschale Kita

0,15 €

 

Getränkepauschale Kita

0,15 €

  

Nach Beschluss der neuen Essenpreise durch die Gemeindevertretung sind die Verträge mit den jeweiligen Abnehmern anzupassen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Kalkulation für die Kosten einer Essenportion von der Gemeindeküche Altenhagen sowie die neuen Entgelte wie folgt:

 

neue Preise

 

Frühstück

0,85 €

Vesper

0,85 €

Mittag Kita

3,30 €

Mittag Hort

3,55 €

Mittag Gäste 

6,30 €

Getränkepauschale Hort

0,10 €

Getränkepauschale Kita

0,15 €

 

 

Die neuen Entgelte gelten ab dem 01.08.2023.

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Altenhagen wird ermächtigt, die entsprechenden Versorgungsverträge mit den einzelnen Vertragspartnern abzuschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

im lfd. Haushaltsjahr:

 2023

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 31/ 5.7.3.02.44131

31/ 5.7.3.02.44132

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 Küche Altenhagen/Beteiligung Essenskosten 7 %

 Küche Altenhagen/Beteiligung Essenskosten 19 %

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

200.000,00

 4.000,00

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 38.076,51

398,73

 

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

Die nicht geplanten Mehrerträge/Mehreinzahlungen durch die zusätzlichen Portionen der Kita Tützpatz wurden in der Planung noch nicht brücksichtigt (ca. 40-50 TEUR)

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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