Beschlussvorlage - 31/BV/068/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2020 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 31.01.2023 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

Für den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Altenhagen wurden folgende Werte festgestellt:

 

  

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-74.124,03

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

22.880,05

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

-51.243,98

 

Vortrag aus Vorjahren

-129.775,32

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-181.019,30

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

113.361,04

 Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -74.124,03 €. Das Ergebnis ist um 99.350,02 € besser ausgefallen als geplant. Das ist auf höhere Steuererträge, Konzessionsabgaben und Kurzarbeitergeld sowie auf Einsparungen bei Sach- und Dienstleistungen zurückzuführen. Zur Verbesserung des Jahresergebnisses ist aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage eine ertragswirksame Entnahme in Höhe der Infrastrukturpauschale vorgenommen worden. Damit verbesserte sich der Jahresfehlbetrag auf -51.243,98 €. Einschließlich der Vorträge aus Vorjahren ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung nicht erreicht. Das Eigenkapital verschlechterte sich aufgrund des Jahresfehlbetrages 164.605,02 € auf 113.361,04 €. Die Bilanzsumme beträgt 903.396,86 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

-65.174,31

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

16.090,23

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-81.264,54

 

Vortrag aus Vorjahren

-237.925,76

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-319.190,30

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

22.000,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 4.10.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-280.333,03

 

Veränderung der liquiden Mittel

-31.629,32

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

-311.962,35

Passiva 4.2.1

4.10.2

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

86.362,59

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein negatives Ergebnis von -65.174,31 €. Davon werden die Kredite mit 16.090,23 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein negatives Ergebnis von -319.190,30 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

In das Folgejahr werden investive Auszahlungen für die Spielgeräte i. H. v. 22.000,00 als Haushaltsermächtigung übertragen.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 31.629,32 € auf insgesamt 311.962,35 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 86.362,59 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind neben der planmäßigen Abschreibung als Zu-/Abgänge folgende Werte bilanziert worden:

 

Pos. 1.2.3 Das ehemalige Verwaltungsgebäude des Amtes Kastorfer See in Tützpatz wurde veräußert und die Anteile der Gemeinde Altenhagen in Abgang gebracht.

Pos. 1.2.4 Zugang Sanierung Straßenbeleuchtung Altenhagen, außerplanmäßige Abschreibung der alten Straßenbeleuchtung

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Altenhagen beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Altenhagen mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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