Beschlussvorlage - 01/BV/712/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2021 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 die geprüfte Jahresrechnung erörtert und die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung empfohlen.

Für den Jahresabschluss 2021 der Stadt Altentreptow wurden folgende Werte festgestellt:

  

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 20

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-102.967,66

Zeile 21

Einstellung in die Kapitalrücklage

 

Zeile 22

Entnahme aus der Kapitalrücklage

102.967,66

Zeile 23

Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

 

Zeile 24

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

 

Zeile 25

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

0,00

Zeile 26

Vortrag aus Vorjahren

0,00

Zeile 27

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

0,00

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-109.639,19

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

19.945.111,46

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -102.967,66 €. Geplant war ein negatives Ergebnis von -1.021.032,74 €. Das Ergebnis ist besser ausgefallen als geplant, hauptsächlich aufgrund von höheren Gewerbesteuererträgen, Erträgen aus der Auflösungen von Rückstellungen und Einsparungen bei Aufwendungen für Personal, Sach- und Dienstleistungen. Durch die ertragswirksame Entnahme des positiven Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen per 01.01.2012 aus der allgemeinen Kapitalrücklage konnte das negative Ergebnis auf Null ausgeglichen werden. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Trotz des Jahresfehlbetrages erhöhte sich das Eigenkapital um 447.847,27 € auf 19.945.111,46 €. Dies ist auf die Pflichteinstellungen in die zweckgebundene Kapitalrücklage für die Infrastrukturpauschale (§ 23 FAG) und für die Übergangszuweisunge(§ 24 FAG) zurückzuführen.

Die Bilanzsumme beträgt 50.880.872,61 €. Die Stadt ist nicht überschuldet.

Es wurden Haushaltsermächtigungen vorwiegend für die Gestaltung von Urnengrabstätten, Planungsleistungen Teichsanierung Thalberg, Lamellenvorhänge und Malerarbeiten KGS, Einsatzkleidung der Feuerwehr und des Bauhofes, Gutachten und Vermessung FTZ und Holländer Gang und Baumaßnahmen im Keller des Rathauses ins Folgejahr übertragen.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

371.293,38

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

380.094,43

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-8.801,05

Zeile 38

Vortrag aus Vorjahren

313.415,56

Zeile 39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

304.614,51

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

investive -1.075.207,52

 

 

 

 

Bilanz

 

 

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

421.953,88

 

Veränderung der liquiden Mittel

1.058.113,56

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

1.480.067,44

Passiva 4.2.1

4.10.2

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

LFI Kredite

3.333.245,31

 

1.925.740,86

 

 

 

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 371.293,38 €. Davon werden die Kredite mit 380.094,43 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 304.614,51 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

In das Folgejahr werden investive Haushaltsermächtigungen u. a. für die RLT-Anlagen in den Schulen, die Spielplätze in der Friedenstraße, Rudolf-Breitscheid-Straße, Rosemarsow, den Gehweg nach Klatzow und ein Wegepflegegerät für den Bauhof übertragen.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 1.058.113,56 € auf insgesamt 1.480.067,44 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 5.258.986,17 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind neben den Abschreibungen als Zugänge/Abgänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.1.1  Zugang Microsoft Office-Lizenzen

Pos. 1.1.5  Umbuchung von investiv auf laufend fürs städtebauliche Sondervermögen

Pos. 1.2.2  Kauf- und Tauschverträge mit Privat, Verkauf an GWA

Pos. 1.2.3  Abriss Freilichtbühne, ehem. Jugendclub und Pumpenhaus, Umbuchung Baumaßnahme Oberbaustr. 21 und Schulhof KGS nach Fertigstellung

Pos. 1.2.4  Verkauf Verkehrsflächen an GWA

Pos. 1.2.7  für den Bauhof einen Rasentraktor Husqvarna und Minibagger Hitachi, für die Freiwillige Feuerwehr Restzahlung HLF 20 mit Schriftzug und Rettungssäge, Rest Fahrstuhl für Vereinsgebäude/Bibliothek, Verkauf LF 16 und alten Minibagger

Pos. 1.2.8  Beamer, digitale Schultafeln, Sitzbänke im Stadtbereich, Möbel für Aula, Schülerstühle, Einpersonenhaspel, Arbeitsleuchte, Ausstattung Bürgermeisterbüro, Rettungsgeräte für die Feuerwehr, Spielkonsole und Hocker für Bibliothek, Verkauf Rasentraktor Shibaura

Pos. 1.2.10  Schulhof KGS, Ausbau Straße der Zukunft Erneuerung Verkehrsanlagen, Parkplatz Mauerstraße, Loikenziner Straße/Alte Molkerei, Gehweg Nordkreuzung bis Gaststätte Klatzower Berg, Spielplatz Friedenstraße

 

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Altentreptow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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