Beschlussvorlage - 06/BV/125/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2021 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 31.01.2023 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen. 

Für den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Grapzow wurden folgende Werte festgestellt:

 

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 20

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

53.550,52

Zeile 21

Einstellung in die Kapitalrücklage

0,00

Zeile 22

Entnahme aus der Kapitalrücklage

0,00

Zeile 23

Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 24

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 25

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

53.550,52

Zeile 26

Vortrag aus Vorjahren

336.070,55

Zeile 27

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

389.621,07

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-22.223,54

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

1.323.292,79

 

Das Jahresergebnis beträgt 53.550,52 €. Geplant war ein negatives Ergebnis in Höhe von – 158.925,00 €. Die Verbesserung ist hauptsächlich aufgrund von erheblich höheren Gewerbesteuern, mehr Zuweisungen für die Kita und die Veräußerung von Grundstücken zurückzuführen. Weiterhin sind Einsparungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Personalaufwendungen erfolgt. Einschließlich des Ergebnisvortrages aus Vorjahren ist damit der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verbesserte sich aufgrund des Jahresüberschusses und der Einstellung der Infrastrukturpauschale in die zweckgebundene Kapitalrücklage von 1.241.705,15 € auf 1.323.292,79 €. Die Bilanzsumme beträgt 4.725.170,11 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

99.124,55

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

42.473,62

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

56.650,93

Zeile 38

Vortrag aus Vorjahren

498.718,75

Zeile 39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

555.369,68

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

4.676,46

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva 2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

260.695,59

 

Veränderung der liquiden Mittel

110.074,22

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

370.769,81

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

1.190.366,34

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 99.124,55 €. Davon werden die Kredite mit 42.473,62 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 555.369,68 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

Es wurden Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen für die Sanierung der Sanitäranlagen der Feuerwehr, für die Akustikdecken der Kita sowie für die Baumpflege der Alleen von insgesamt 22.223,54 € ins Folgejahr übertragen. Weiterhin sind investive Auszahlungsermächtigungen von 23.500,00 € und investive Einzahlungsermächtigungen von 15.000,00 € für die Anschaffung von Spielgeräten für die Kita gebildet worden. Die Ermächtigung aus dem Vorjahr von 35.400,00 € für eine Kreditaufnahme für den Spielplatz der Kita wurde weiter ins Folgejahr übertragen. (siehe Muster 19).

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 110.074,22 € auf insgesamt 370.769,81 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.190.366,34 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind neben den Abschreibungen u. a. als Zu- und Abgänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.2 Verkauf von Bauland in Grapzow

Pos. 1.2.3 Verkauf einer Wohnbaufläche in Grapzow

Pos. 1.2.4 Ankauf Zufahrtstraße KGV, Verkauf eines Weges in Grapzow

Pos. 1.2.8 Anpassung Festwert Feuerwehr für Atemschutztechnik

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Grapzow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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