Beschlussvorlage - 06/BV/094/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2020 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 31.01.2023 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen. 

Für den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Grapzow wurden folgende Werte festgestellt:

 

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

53.252,86

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

0,00

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

53.252,86

 

Vortrag aus Vorjahren

282.817,69

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

336.070,55

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

1.241.705,15

 

Das Jahresergebnis beträgt 53.252,86 €. Geplant war ein negatives Ergebnis in Höhe von -283.965,00 €. Die Verbesserung ist hauptsächlich aufgrund von erheblich höheren Gewerbesteuern und eines nicht geplanten pauschalen Ausgleichs für coronabedingte Gewerbesteuermindereinnahmen zurückzuführen. Weiterhin sind Einsparungen bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Personalaufwendungen erfolgt. Einschließlich des Ergebnisvortrages aus Vorjahren ist damit der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verbesserte sich aufgrund des Jahresüberschusses und der Einstellung der Infrastrukturpauschale in die zweckgebundene Kapitalrücklage von 1.167.488,31 € auf 1.241.705,15 €. Die Bilanzsumme beträgt 4.777.696,46 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

124.744,04

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

41.953,00

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

82.791,04

 

Vortrag aus Vorjahren

415.927,71

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

498.718,75

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

32.900,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva

2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

264.104,67

 

Veränderung der liquiden Mittel

-3.409,08

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

260.695,59

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

1.232.839,96

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 124.744,04 €. Davon werden die Kredite mit 41.953,00 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 498.718,75 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

In das Folgejahr werden Haushaltsermächtigungen für eine Kreditaufnahme i. H. v. 35.400,00 € für den Kita-Spielplatz sowie für investive Auszahlungen für Spielgeräte der Kita von 2.500,00 € übertragen.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 3.409,08 € auf insgesamt 260.695,59 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.232.839,96 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind neben den Abschreibungen u. a. als Zu- und Abgänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.7 Spielgeräte für die Kita

Pos. 1.2.8 drei Defibrillatoren mit Schränken, Möbel für die Kita, Sechseckbank Kita

Pos. 1.2.10 geleistete Anzahlungen für Sanierung historisches Gemeindehaus

Es erfolgten Umbuchungen von geleisteten Anzahlungen für das Gemeindehaus auf die Pos. 1.2.3 Bauten, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Grapzow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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