Beschlussvorlage - 38/BV/158/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 23.02.2023 hat die Gemeindevertretung Wildberg die Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2023 mit der Beschlussvorlage 38/BV/149/2023 beschlossen.

In dieser wurden die Ein- und Auszahlungen für der Dachausbau der Kita Wildberg zunächst berücksichtigt. In der Sitzung wurde jedoch darüber informiert, dass die beantragten Fördermittel für diese Maßnahme versagt wurden. Somit wurde die Maßnahme auf Wunsch der Gemeindevertretung aus dem Haushaltsplan gestrichen und die Satzung geändert beschlossen.

 

In der geänderten Haushaltssatzung wurden Einzahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 134.590 EUR und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 94.500 EUR ausgewiesen. Daraus ergibt sich ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i. H. v. 40.090 EUR. 

 

Mittlerweile wurden die beantragten Fördermittel für o. g. Maßnahme i. H. v. insgesamt 373.990 EUR doch bewilligt. Die Gemeinde Wildberg plant den Dachausbau in der Kita Wildberg für insgesamt 498.730 EUR, um neue Plätze zu schaffen und die Anforderungen des Landkreises gemäß Betriebserlaubnis vom 02.02.2023 zu erfüllen. Die Maßnahme soll nun über 2 Jahre aufgeteilt werden. Es verbleibt ein Eigenanteil i. H. v.  124.740 EUR für die Gemeinde.

 

Entsprechend ergeben sich nun investive Einzahlungen i. H. v. 234.590 EUR und investive Auszahlungen i. H. v. 227.900 EUR. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt aktuell 6.690 EUR.

 

Die Aufwendungen/Auszahlungen reduzieren sich durch den Wegfall der vorher geplanten Umbaumaßnahmen im Erdgeschoss der Kita.

 

Der Essenskostenzuschuss durch den Landkreis wurde ebenfalls korrigiert, dieser war zu hoch geplant.

 

Zudem hat die Gemeinde die Hebesätze zum 01.01.2023 auf 20 Prozentpunkte über dem Landesdurchschnitt angehoben.  Auch dies war in der vorherigen Planung nicht berücksichtigt. Dementsprechend erhöhen sich die Erträge/Einzahlungen in diesem Bereich. Allerdings steigen hierdurch auch die Aufwendungen/Auszahlungen für die Gewerbesteuerumlage.

 

Insgesamt steigen die Erträge/Einzahlungen durch o.g. Änderungen um 5.100 € an und die Aufwendungen/Auszahlungen sinken um 46.050 €.

 

Satzungsänderungen sind, wie der Erlass von Satzungen zu behandeln. Demzufolge muss die Gemeindevertretung gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung vom 23.02.2023 aufheben.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt die Aufhebung der Haushaltssatzung vom 23.02.2023 für das Haushaltsjahr 2023.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

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