Beschlussvorlage - 38/BV/104/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2020 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 14.03.2023 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

 Für den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Wildberg wurden folgende Werte festgestellt:

 

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-6.848,60

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

12.847,88

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

36.565,05

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

16.868,57

 

Vortrag aus Vorjahren

-94.539,53

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-77.607,96

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

0,00

 

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

155.281,21

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -6.848,60 €. Das negative Ergebnis ist um 258.983,40 € besser ausgefallen als geplant. Dies ist hauptsächlich auf nicht geplanten Mieterträge, höhere Gewerbesteuern sowie Einsparungen bei Aufwendungen für Personal und Unterhaltung von Gebäuden und Straßen zurückzuführen. Zusammen mit den Vorträgen aus Vorjahren ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung nicht erreicht.

Das Eigenkapital ist Null. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag verbesserte sich von -184.997,66 auf -155.281,21 €. Die Gemeinde ist aufgrund des fehlenden Eigenkapitals und des Ausweises eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages gem. § 43 Abs. 3 KV M-V überschuldet. Die Bilanzsumme beträgt 2.060.821,23 €.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

48.881,01

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

38.235,22

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

10.645,79

 

Vortrag aus Vorjahren

-173.953,58

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-163.307,79

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-307.709,05

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva

4.10.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-146.531,29

 

Veränderung der liquiden Mittel

341.895,48

 Aktiva

2.2.6.1

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

+195.364,19

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

1.266.968,78

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 48.881,01 €. Davon werden die Kredite mit 38.235,22 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt aber ein negatives Ergebnis von -163.307,79 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

Es sind Haushaltsermächtigungen für investive Maßnahmen i. H. v. insgesamt 307.709,05 € für die Kita Breesen, die Spielplätze und die ehemalige Turnhalle in das Folgejahr übertragen worden.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 341.895,48 € auf insgesamt 195.364,19 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.266.968,78 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge bzw. Abgänge sind neben den Abschreibungen folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.2  Vermögenszuordnung Fläche am Schäferdamm

Pos. 1.2.3  Vermögenszuordnung Trauerhalle am Friedhof, Straße zum Reitplatz, Verkauf Verwaltungsgebäude und Funkturm ehem. Amt Kastorfer See

Pos. 1.2.7  Stromerzeuger Feuerwehr

Pos. 1.2.8  Grundausstattung Möbel Kita Breesen

Pos. 1.2.10  geleistete Anzahlungen für Anlagen im Bau für Planungsleistungen Erneuerung Friedenstraße, Spielplatz Wildberg, Dorfgemeinschaftshaus ehem. Turnhalle

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Wildberg mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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