Beschlussvorlage - 01/BV/686/2023-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das ursprüngliche Planungsziel des Aufstellungsbeschlusses vom 05.04.2022 (01/BV/492/2022-01) für den Bebauungsplan Nr. 39 „Grünes Gewerbegebiet Altentreptow“ war die Ausweisung eines Gewerbegebietes gem. § 8 BauNVO. Dieses Planungsziel soll um die Ausweisung eines Industriegebietes gemäß § 9 BauNVO ergänzt werden.

 

Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind. Aus diesem Grund sind Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe sowie Tankstellen in einem Industriegebiet zulässig. Dadurch kann die Nachfrage von potenziellen Firmen gesteigert werden.

 

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, öffentlich bekannt zu machen.

 

Die ursprüngliche Beschlussvorlage 01/BV/686/2023 wurde aufgrund von Einwendungen aus der Öffentlichkeit geändert. Der Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes im Bereich Klatzow/Rosemarsow wurde verkleinert und rückt nun weiter von den Ortslagen Buchar und Rosemarsow ab.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

 

  1. die Änderung des mit dem Aufstellungsbeschlusses vom 05.04.2022 (01/BV/492/2022-01) für den Bebauungsplan Nr. 39 „Grünes Gewerbegebiet Altentreptow“ unter Punkt 2 formulierten Planungsziels. Die bisherige Zielstellung zur Ausweisung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO soll um die zusätzliche Ausweisung eines Industriegebietes gemäß § 9 BauNVO ergänzt werden.

Die Änderung des Planungszieles betrifft beide Standorte.

 

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grünes Gewerbegebiet Klatzow / Rosemarsow“ wird verkleinert.  Der Planungsraum umfasst nun folgende Flurstücke:

Gemarkung Klatzow, Flur 2, Flurstück 1/2, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18/4, 19/2, 20, 21, 22 (teilw.)

Gemarkung Klatzow, Flur 2, Flurstück 23, 24, 25

 

  1. Die Änderung des Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 X

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

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Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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