Beschlussvorlage - 36/BV/158/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In § 5 der KV M-V vom 13. Juli 2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), ist das Satzungsrecht der Gemeinden für den eigenen Wirkungskreis geregelt. Die Gemeindevertretung ist gemäß § 22 KV M-V für die Änderung der Satzung zuständig.

 

Um Hilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleiches nach § 27 FAG M-V zu erhalten, müssen die Hebesätze wieder um 20 Punkte über den gewogenen Landesdurchschnitt angehoben werden.

 

Gewogene Durchschnittshebesätze unter 1.000 Einwohner:

 

Grundsteuer A 330 v.H.

Grundsteuer B 388 v.H.

Gewerbesteuer 350 v.H.

 

Für die Gemeinde Tützpatz hat dies zur Folge, dass die

 

Grundsteuer A  von derzeit  349 v. H. auf  350 v.H.

Grundsteuer B  von derzeit  406 v. H. auf  408 v.H.

Gewerbesteuer von derzeit  359 v. H. auf  370 v.H.

angehoben werden müssen.

 

Daraus resultierende finanzielle Auswirkungen:

 

Grundsteuer A   Mehreinnahmen ca.         70,00 €

Grundsteuer B   Mehreinnahmen ca.       250,00 €

Gewerbesteuer  Mehreinnahmen ca.  10.800,00 €

 

Beispiele Steuererhöhung: 

 

Grst. A bisher 1.000,00 €, nach Erhöhung ca. 1.003,00 € (Erhöhung ca.  3,00 € im Jahr)

Grst. B bisher    200,00 €, nach Erhöhung ca.    201,00 € (Erhöhung ca.  1,00 € im Jahr)

Gewst. bisher 3.000,00 €, nach Erhöhung ca. 3.092,00 € (Erhöhung ca. 92,00 € im Jahr)

 

Die Voraussetzungen zur Antragstellung der Hilfen nach § 27 FAG M-V sind auch erfüllt, wenn die Mehreinahmen durch eine andere Verteilung der Hebesätze erreicht werden.

 

Da die Erhöhung der Grundsteuer B von 406 v.H. auf 408 v.H. für ca. 280 Steuerpflichtige einen Änderungsbescheid nach sich ziehen würde lt.Beispielrechnung von etwa 1,00 € oder bei Garagen von etwa 0,05 €, ist eine Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer A von derzeit 349 v.H. auf 355 v.H. zu überdenken. Dies würde die erforderlichen Mehreinnahmen sichern. Für die Grundsteuer B ist dann keine Änderung notwendig.

 

Für die Gemeinde Tützpatz hat dies zur Folge, dass die

 

Grundsteuer A  von derzeit  349 v. H. auf  355 v.H.

Grundsteuer B  von derzeit  406 v. H. auf  406 v.H. (unverändert)

Gewerbesteuer von derzeit  359 v. H. auf  370 v.H.

angehoben werden müssen.

 

Daraus resultierende finanzielle Auswirkungen:

 

Grundsteuer A   Mehreinnahmen ca.      420,00 €

Gewerbesteuer  Mehreinnahmen ca. 10.800,00 €

 

Beispiele Steuererhöhung: 

 

Grst. A bisher 1.000,00 €, nach Erhöhung ca. 1.017,00 € (Erhöhung ca. 17,00 € im Jahr)

Gewst. bisher 3.000,00 €, nach Erhöhung ca. 3.092,00 € (Erhöhung ca. 92,00 € im Jahr

        

Die Gemeinde Tützpatz befindet sich in der Haushaltskonsolidierung und muss auch die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum HHJ 2026 beschließen. Die Anpassung der Hebesätze ist Bestandteil der Fortschreibung (Maßnahme 03/2023).

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt, um Hilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleiches nach § 27 FAG M-V zu erhalten, die Hebesatz-Satzung mit Wirkung vom 01.01.2023 mit folgenden Hebesätzen:

 

Grundsteuer A 355 v. H.

Grundsteuer B 406 v. H.

Gewerbesteuer 370 v. H.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2023

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 6.1.1.00.401…

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Steuern, Zuweisungen, Umlagen

Grst. A, Grst. B, Gewerbesteuer

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

  430.702,85 €

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

    11.220 ,00 €

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Bei Erhöhung der Hebesätze könnten Mehrerträge/-einzahlungen in Höhe von ca. 11.220,00 € zur Annahme angeordnet werden.

 

 

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Anlagen

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