Beschlussvorlage - 36/BV/102/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2020 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 31.01.2023 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

Für den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Tützpatz wurden folgende Werte festgestellt:

 

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-1.190,83

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

7.217,49

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

40.777,79

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

32.369,47

 

Vortrag aus Vorjahren

-310.800,70

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-278.431,23

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

990.384,68

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -1.190,83 €. Das Ergebnis ist um 182.279,17 € besser ausgefallen als geplant. Dies ist hauptsächlich aufgrund erheblich höheren Gewerbesteuererträgen und aus dem Verkauf von Grundstücken zurückzuführen. Aber auch durch Einsparungen bei der Bewirtschaftung und Unterhaltung des Gemeindeeigentums verbesserte sich das Ergebnis. Durch die ertragswirksame Entnahme der Infrastrukturpauschale aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage beträgt das Jahresergebnis 32.369,47 €. Zusammen mit den Ergebnisvorträgen aus den Vorjahren ist das Ergebnis jedoch negativ bei -278.431,23 €. Der Haushaltsausgleich ist in der Ergebnisrechnung nicht erreicht.

Das Eigenkapital verbesserte sich aufgrund des Jahresüberschusses von 950.797,72 € auf 990.384,68 €. Die Bilanzsumme beträgt 2.269.483,45 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

6.499,72

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

44.098,39

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-37.598,67

 

Vortrag aus Vorjahren

-294.158,02

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-331.756,69

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-3.189,66

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva
4.10.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-331.183,16

 

Veränderung der liquiden Mittel

-78.288,31

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

-409.471,47

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

530.021,29

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 6.499,72 €. Davon werden die Kredite mit 44.098,39 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein negatives Ergebnis von -331.756,69 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

Es wurden Haushaltsermächtigungen für investive Auszahlungen i. H. v. 3.189,66 € für den MTW der Feuerwehr in das Folgejahr übertragen.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 78.288,31 € auf insgesamt 409.471,47 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 530.021,29 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge bzw. Abgänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.2  Zuordnung einer Grünfläche zur Gemeinde

Pos. 1.2.3  Übertragung Flurstück mit Funkturm von restlichen ehemaligen Kastorfer See Gemeinden, Verkauf ehem. Verwaltungsgebäude und Sportplatz

Pos. 1.2.4  Vermögenszuordnung Straßenfläche, Erneuerung Gehweg Schossow

Pos. 1.2.8  Defibrillator Feuerwehr

Pos. 1.2.10  MTW Feuerwehr

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Tützpatz mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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