Beschlussvorlage - 05/BV/114/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Breest befindet sich in der Haushaltskonsolidierung, Die Erhöhung der Hundesteuer ist eine Maßnahme aus dem Haushaltssicherungskonzept, Maßnahme-Nr. 01/2022.

 

Da die zurzeit gültige Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer aus dem Jahr 2015 ist, macht sich eine Überarbeitung erforderlich. In der neuen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer werden die entsprechenden Rechtsgrundlagen und die Höhe der zu erhebenden Hundesteuer angepasst.

 

Im § 4 der neuen Satzung werden der Steuersatz für den

 

  1. Hund von 30,00 € auf 35,00 €
  2. Hund von 35,00 € auf 45,00 €
  3. Hund und jeden weiteren von 40,00 € auf 50,00 €

 

festgesetzt.

 

Gemäß §§ 5 und 22 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und der §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer zuständig.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Breest beschließt die Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer mit Wirkung vom 01.01.2023.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 X

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 6.1.1.00.40320000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Sonstige Gemeindesteuern (Hundesteuer)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

1.000,00 € 

Haushaltsmittel:

 

 

 

980,00 € 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

200,00 € 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Durch die Anpassung der Hundesteuer kann die Gemeinde jährlich ca. 200,00 € höhere Erträge und Einzahlungen erzielen. Bei den angegebenen Haushaltsmitteln ist die Anpassung der Hundesteuer noch nicht berücksichtigt.

 

 

 

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Anlagen

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