Beschlussvorlage - 05/BV/112/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2016-2026 der Gemeinde Breest (2023)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Finanzen
- Bearbeiter:
- Laura Schmuggerow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Breest
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Entscheidung
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29.03.2023
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Sachverhalt
Entsprechend § 43 Abs. 6 KV M-V ist der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung auszugleichen. Kann der Haushalt trotz Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nicht erreicht werden, ist ein Sicherungskonzept nach § 43 Abs. 7 KV M-V zu erarbeiten und entsprechend § 43 Abs. 8 KV M-V durch die Gemeindevertretung zu beschließen.
Laut § 17 b GemHVO-Doppik M-V stellt das Haushaltssicherungskonzept für die Wiedererlangungen der dauernden Leistungsfähigkeit die konzeptionelle, übergeordnete und verbindliche Planungs- und Handlungsvorgabe dar.
Ziel des Haushaltssicherungskonzeptes ist es, anhand konkreter Maßnahmen darzustellen, wie innerhalb eines festzulegenden Zeitraumes der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich i. S. d. § 16 GemHVO Doppik M-V im Ergebnis- und Finanzhaushalt bzw. in der Ergebnis- und Finanzrechnung wieder erlangt und gesichert werden kann.
Gemäß § 43 Abs. 8 KV M-V ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben. Die Untersuchungen zur Haushaltssicherung sind bis in jedes Produkt vorzunehmen. Die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen sind mit einem entsprechenden Zeitrahmen hinsichtlich ihrer Umsetzung zu versehen.
Der Haushaltsplan 2023 weist im Ergebnishaushalt unterjährig ein Jahresergebnis in Höhe von -33.020 € aus.
Aufgrund der negativen Vorträge aus Vorjahren ergibt sich zum Ende des Haushaltsjahres ein Fehlbetrag in Höhe von 229.176 €.
Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen beträgt -34.795 €. Zuzüglich der Vorträge aus Vorjahren ergibt sich zum Ende des Haushaltsjahres ein Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von -98.469 €.
Die Gemeinde Breest weist für das Haushaltsjahr 2023 keinen Ausgleich im Ergebnis- und im Finanzhaushalt aus. Zum Ende des Finanzplanungszeitraumes kann weder im Ergebnis- noch Finanzhaushalt ein Haushaltsausgleich dargestellt werden. Die Gemeinde kann zum Ende des Finanzplanungszeitraumes auch keine liquiden Mittel mehr aufzeigen und muss Kassenkredite aufnehmen.
Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist dem zur Folge als weggefallen zu bewerten.
Die Gemeindevertretung hat 2015 erstmalig ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen. Dieses wurde 2016 fortgeschrieben. Die Gemeinde wird weiterhin bemüht sein, den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gerecht zu werden. Die jetzige Fortschreibung ist für den Zeitraum 2016-2026.
Für die Entscheidung ist gemäß § 22 KV M-V die Gemeindevertretung zuständig.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Hinweis der Verwaltung
Sollte die Gemeindevertretung entscheiden, die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht umzusetzen, sind Maßnahmen zu benennen, durch die die fehlenden finanziellen Mittel kompensiert werden können. Der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde hat Beschlüssen der Gemeindevertretung zu widersprechen, wenn geltendes Recht verletzt wird. Dies ist der Fall, wenn kein gesetzeskonformes Haushaltssicherungskonzept (Kommunalverfassung M-V und Gemeindehaushalts-verordnung M-V) beschlossen wird.
Dieses Recht obliegt ebenfalls dem leitenden Verwaltungsbeamten.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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planmäßig zur Verfügung unter : |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: siehe Anlagen |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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238,3 kB
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62,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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60,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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58,7 kB
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