Beschlussvorlage - 24/BV/227/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung über die Stromlieferverträge aller kommunaler Gebäude und der Straßenbeleuchtung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Marco Schanne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel
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Entscheidung
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28.03.2023
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Sachverhalt
Zum 31. Dezember 2023 laufen die bestehenden Stromlieferverträge für die Verbrauchsstellen der Gebäude, der Straßenbeleuchtung und Zivilschutzsirenen der Gemeinden, des Amtes Treptower Tollensewinkel mit der Neubrandenburger Stadtwerke GmbH aus. Die Verträge regeln die Lieferung von elektrischer Energie für sämtliche kommunale Einrichtungen inklusive der Straßenbeleuchtung und den Zivilschutzsirenen. Die aktuellen Verträge wurden für die Dauer von drei Jahren ausgeschrieben. Um nun einen nahtlosen vertraglichen Übergang zu gewährleisten, ist zeitnah eine europaweite Ausschreibung der Stromlieferung zum 1. Januar 2024 durchzuführen.
Für die Ausschreibung der Stromlieferung in diesem Jahr wird entgegen der Ausschreibung aus dem Jahr 2020 nur 1 Los gebildet. Das Los beinhaltet alle Abnahmestellen im gesamten Amtsbereich mit seinen Verbrauchsstellen. Dadurch soll ein möglichst günstiges Preisangebot für alle Verbrauchsstellen erzielt werden. Im Jahr 2020 wurde die Ausschreibung noch in 20 Lose (alle amtsangehörigen Gemeinden) aufgeteilt.
Vertragspartner wird das Amt Treptower Tollensewinkel.
Die aus dem Vertrag entstehenden Stromkosten werden in den Gemeindehaushalten unter den entsprechenden Produktsachkonten eingestellt und beglichen.
Seitens der Verwaltung wird eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren vorgeschlagen, da die Energiepreise in der Entwicklung Schwankungen unterliegen.
Vorliegende Grunddaten werden zur Ausschreibung als erste Maßstäbe herangezogen und beruhen auf den bereits eingegangenen Rechnungen im Jahr 2023 für die Verbräuche 2022.
Verbrauchsstellen im gesamten Amtsbereich Verbrauch 2022
224 1.195.221,00 kWh
Gesamtkosten im Jahr 22 für die 224 Verbrauchsstellen 253.768,61 €
davon entfielen auf:
Gebäude : 118 782.719 kWh 166.198,52 €
Straßenbeleuchtung: 84 411.872 kWh 85.880,43 €
Zivilschutzsirenen: 22 630 kWh 1.689,66 €
Bei der durchzuführenden Ausschreibung ist zu beachten, dass der Angebotspreis sich für alle Anbieter aus dem Nettostrompreis, der Konzessionsabgabe und dem Netznutzungsentgelt zusammensetzt. Hinzu kommen die nicht ausschreibungsrelevanten Kosten wie Steuern, Abgaben und gesetzliche Umlagen.
Um den möglichst wirtschaftlichsten günstigen Preis zu erzielen, wird die Verwaltung beauftragt, die Vergabe Stromlieferung für den gesamten Amtsbereich in 1 Los auszuschreiben.
Diese Ausschreibung erfolgt auf dem Vergabeportal ELVIS.
Gemäß § 134 Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 4 KV M-V und § 4 der Hauptsatzung des Amtes Treptower Tollensewinkel ist der Amtsausschuss zuständig. Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen
Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel beschließt, ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Ausschreibung der Stromlieferverträge aller kommunalen Gebäude und Straßenbeleuchtung der Gemeinden des Amtes Treptower Tollensewinkel, zum 1. Januar 2024, in einem Los, mit einer Laufzeit von 2 Jahren durchzuführen.
Vertragspartner wird das Amt Treptower Tollensewinkel.
Die aus dem Vertrag entstehenden Stromkosten werden in den Gemeindehaushalten unter den entsprechenden Produktsachkonten eingestellt und beglichen.
Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Beendigung der Submission zeitnah durch den Amtsvorsteher und seinen/seiner Stellvertreter/in, da die Angebote nur innerhalb einer kurzen Zeit der Preisbindung unterliegen.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
2023 |
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in Folgejahren: |
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ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Die finanziellen Auswirkungen können erst nach der Ausschreibung beziffert werden. Soweit die Ausschreibungsergebnisse vorliegen, werden die Aufwendungen in die Haushalte der Gemeinden eingestellt.
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3
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(wie Dokument)
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101 kB
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