Beschlussvorlage - 14/BV/126/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gnevkow hat in der Sitzung am 06.04.2022 die Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 1 „Solarfeld am Pappelberg“ und Nr. 2 „Solarfeld Tacksche Bruch“ der Gemeinde Gnevkow beschlossen.  In diesem Zusammenhang ist dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB folgend die Vereinbarkeit mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu prüfen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum im Wesentlichen als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die geplante Nutzung als sonstiges Sondergebiet „Photovoltaikanlage“ lässt sich daraus nicht entwickeln.

 

Insofern soll zur Schaffung einer städtebaulichen Ordnung der Flächennutzungsplan für die in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereiche gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert werden.

 

 

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Absatz 1 BauGB – Aufstellungsbeschluss

§ 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden

 

Gemäß § 22 Abs. 3 KV M-V ist die Gemeindevertretung für die Änderung von Flächennutzungsplänen zuständig. Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV-MV unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gnevkow beschließt:

 

1.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gnevkow wird wie folgt geändert: Die Planungsräume befinden sich A) zwischen den Ortslagen Gnevkow und Letzin, östlich der Bahnstrecke Berlin-Stralsund sowie B) südlich der Ortslage Letzin-Siedlung und umfassen eine Fläche von A)  48 ha sowie B) von ca. 22ha. Die in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereiche beinhalten nachstehende Flure und Flurstücke:

 

A) 

In der Gemarkung Gnevkow, Flur 2 die Flurstücke 139/2, 144/1, 186 und 189 (jeweils teilweise); die Flurstücke 187, 188, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198, 199, 201, 202, 203/1, 204 und 205 sowie in der Gemarkung Letzin, Flur 2 die Flurstücke 134, 151/2 und 169 (jeweils teilweise) und die Flurstücke 136, 150, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 165, 166 und 282 sowie

 

B) 

in der Gemarkung Letzin, Flur 4 die Flurstücke 9/2 und 15 (beide teilweise) sowie die Flurstücke 12 und 13.

 

Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 1 „Solarfeld am Pappelberg“ sowie dem Bebauungsplan Nr. 2 „Solarfeld Tacksche Bruch“ der Gemeinde Gnevkow. Die bisherige Darstellung der Fläche soll im Rahmen der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in sonstiges Sondergebiet „Photovoltaik“ geändert werden. Die Lage der Plangebiete ergibt sich aus dem beigefügten Kartenausschnitt (An-lage 1).

 

2. 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 BauGB).

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

X 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Die Kosten trägt der Investor. Ein städtebaulicher Vertrag wird vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen.

 

 

 

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Anlagen

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