Beschlussvorlage - 24/BV/226/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss – Sicherheitsfachkraft Arbeitsschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Heike Schulz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel
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Entscheidung
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28.03.2023
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Sachverhalt
Der Amtsausschuss regelt mit dem Grundsatzbeschluss den Abschluss eines Vertrages zur Absicherung des Arbeitsschutzes für alle Beschäftigten des Amtes und aller amtsangehörigen Gemeinden.
Die bestehenden einzelnen Arbeitsschutzverträge für die jeweiligen Gemeinden sind durch den Vertragspartner zum 31.12.2023 gekündigt. Auf Grund dessen besteht die Notwendigkeit, mittels Ausschreibung einen neuen Vertragspartner zu finden und vertraglich zu binden.
Zur Effizienzsteigerung der Verwaltungstätigkeit wird ein Arbeitsschutzvertrag mit einem Vertragspartner favorisiert. In diesem Vertrag sind alle Gemeinden und deren Beschäftigten aller Bereiche (Tarifbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte, Bundesfreiwillige) berücksichtigt. Das Einbringen der entstehenden Aufwendungen in die Amtsumlage wird ausgeschlossen.
Die Verantwortung für die Einhaltung, Sicherung und Kontrolle arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen verbleiben bei der jeweiligen Gemeinde als Arbeitgeber bzw. Dienstherr.
Die aus dem Vertrag entstehenden Kosten werden in den Gemeindehaushalten unter den notwendigen Aufwendungen eingestellt und beglichen.
Gemäß § 134 Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 4 KV M-V und § 4 der Hauptsatzung des Amtes Treptower Tollensewinkel ist der Amtsausschuss zuständig.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Beschlussvorschlag
Der Amtausschuss beschließt, das für die Umsetzung des Arbeitsschutzes in den amtsangehörigen Gemeinden ein Arbeitsschutzvertrag für alle amtsangehörigen Gemeinden über das Amt Treptower Tollensewinkel zum 01.01.2024 abgeschlossen wird. Die aus dem Vertrag entstehenden Aufwendungen werden auf der Grundlage der Anzahl der Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte, Bundesfreiwillige) über eine Kostenerstattung von den Gemeinden an das Amt beglichen.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
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