Beschlussvorlage - 02/BV/110/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 4 „Solarpark Siedenbollentin“ der Gemeinde Siedenbollentin
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Siedenbollentin
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.03.2023
|
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 16.09.2019 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Siedenbollentin die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Siedenbollentin“ beschlossen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die bisher vorliegenden Stellungnahmen wurden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs in der Fassung vom Februar 2023 (Anlage 1) berücksichtigt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Absatz 2 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 4 Absatz 2 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siedenbollentin beschließt:
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Siedenbollentin“ wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2023 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4 „Solarpark Siedenbollentin“ einschließlich Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Finanz. Auswirkung
|
im lfd. Haushaltsjahr: |
|
|
in Folgejahren: |
|
|
||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
X |
nein |
|
|
|
X |
nein |
|
ja |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
ja |
|
|
|
|
einmalig |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
jährlich wiederkehrend |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Finanzielle Mittel stehen: |
|||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
stehen zur Verfügung unter |
|
|
stehen nicht zur Verfügung |
||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
Produktsachkonto: |
|
|
|
Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
|
|||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Bezeichnung: |
|
|
||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Haushaltsmittel: |
|
Haushaltsmittel: |
|
|
|||||
|
|
|
|
|
||||||
|
Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
|
|||||||
|
Maßnahmesumme: |
|
Maßnahmesumme: |
|
||||||
|
noch verfügbar: |
|
noch verfügbar: |
|
|
|||||
|
Erläuterungen: Die gesamten Kosten trägt der Investor. |
|||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
3,3 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
610,1 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
565,4 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
667,9 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
465,8 kB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
651,2 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
6,1 MB
|
