Beschlussvorlage - 24/BV/217/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Auf der Grundlage des § 129 i. V. m. § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl.M-V 1992, S. 458), Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V S. 338) sowie der §§ 1, 2, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes M-V (KAG M-V) in der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1162) werden die Beiträge für die Wasser- und Bodenverbände neu kalkuliert.

 

Der Wasser- und Bodenverband „Untere Peene“ erhöhte die Beiträge von 9,75 € auf 12,40 € (Beitragseinheit laut Beitragsbuch). Der Wasser- und Bodenverband „Untere Tollense / Mittlere Peene“ hat die Zuschläge ab 2023 für versiegelte Flächen von 200 % auf 400 % angepasst.

 

Daher ist eine neue Kalkulation der Gebühr zur Deckung der Beiträge an die Wasser- und Bodenverbände erforderlich. Bei der Kalkulation wurden die Verwaltungskosten nach KGSt "Kosten eines Arbeitsplatzes Materialien Nr. 2018/2019“ berücksichtigt.

In die Berechnung ist ebenfalls die Auflösung der Kostenüberdeckung bzw. Kostenunterdeckung des Vorjahres 2022 eingeflossen. Dadurch ergaben sich in den Gemeinden Umlagesenkungen bzw. -erhöhungen für die jeweiligen Nutzungsarten (bebaute Fläche, unbebaute Fläche, landwirtschaftliche Fläche, Wasserfläche).

 

Die Kalkulationen der einzelnen Gemeinden sowie eine Gegenüberstellung der Gebühren aus 2022 und 2023 sind als Anlage beigefügt.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

Gemäß § 134 Abs. 2  i.V.m. § 22 KV M-V entscheidet der Amtsausschuss über Änderungen von Satzungen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Mitglieder des Amtsausschusses billigen die Gebührenkalkulationen, die in der Anlage zur Satzung beigefügt sind und beschließen die 7. Satzung zur Änderung der Satzung des Amtes Treptower Tollensewinkel über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Untere Tollense/Mittlere Peene“, „Obere Havel/Obere Tollense“ und „Untere Peene“. Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend ab dem 01. Januar 2023 in Kraft.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

im lfd. Haushaltsjahr:

 2023

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 24/5.5.2.00.44290000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 WBV / Kostenerstattungen und Kostenumlagen sonstige

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 731.000,00 €

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 0,00 €

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 810.700,00 €

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 +79.700,00 €

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:  Gemäß der vorläufigen Beitragsbücher für 2023 muss das Amt insgesamt ca. 754.800 € an die Wasser- u. Bodenverbände zahlen. Geplant ist ein Aufwand/eine Auszahlung in Höhe von 677.000 €, so dass hier dann überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von ca. 77.800 € anfallen werden. Diese überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen können durch die Satzungsänderung durch überplanmäßige Erträge/Einzahlungen in Höhe von ca. 79.700 € gedeckt werden.

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...