Beschlussvorlage - 29/BV/198/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 "Wohngebiet am Park" der Gemeinde Burow im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Burow
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Entscheidung
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07.03.2023
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Sachverhalt
Mit Beschluss vom 08.11.2022 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Burow die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07 „Wohngebiet am Park“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Im Beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB kann abgesehen werden. Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Der Planentwurf wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und Begründungsentwurf wird gebilligt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans und der Begründung öffentlich auszulegen und sind die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich sowie auf der Homepage des Amtes bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Absatz 2 BauGB – Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 4 Absatz 2 BauGB – Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
§ 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Burow beschließt:
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes umfasst nunmehr etwa 0,46 ha und beläuft sich auf die Flurstücke 16/15 (teilw.) und 16/44 (teilw.) der Flur 1 in der Gemarkung Burow. Der Aufstellungsbeschluss vom 08.11.2022 wird dahingehend entsprechend Anlage 1 berichtigt.
- Der Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07 „Wohngebiet am Park“ der Gemeinde Burow wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2023 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07 „Wohngebiet am Park“ der Gemeinde Burow mit der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich sowie auf der Homepage des Amtes bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07 „Wohngebiet am Park“ der Gemeinde Burow unberücksichtigt bleiben können.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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nein |
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nein |
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ja |
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X |
ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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X |
stehen zur Verfügung unter |
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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5.4.1.00/2508.78532000 |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Straße im Wohngebiet am Park
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
300.000,00 € |
Haushaltsmittel: |
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0,00 € |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
6.913,90 € |
Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
293.086,10 € |
noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Die erste Abschlagsrechnung mit 2.963,10 € wurde bereits im Haushaltsjahr 2022 beglichen. Die Gesamtkosten für das Verfahren betragen 9.877,00 €.
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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980,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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600,2 kB
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