Beschlussvorlage - 39/BV/127/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die MN projects GmbH, Gerhofstraße 18, aus 20354 Hamburg beantragte mit Schreiben vom 19.12.2022 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PVA) süd-/östlich der Ortslage Rottenhof

 

Für die geplante Nutzung ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als eine notwendige Voraussetzung erforderlich. Im Zuge des vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahrens ist zu klären, inwieweit Einwirkungen auf die Schutzgüter bestehen.

 

Darüber hinaus ist nach Aufstellungsbeschluss durch die Gemeinde ein Zielabweichungsverfahren im zuständigen Ministerium zu beantragen, da sich der Geltungsbereich in Teilen außerhalb der nach dem Landesraumentwicklungsprogramm für PVA vorgesehen Flächen befindet.

Entsprechende Unterlagen sollen vom Investor erarbeitet werden.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist in der Anlage 1 dargestellt und umfasst in der Gemarkung Klein Teetzleben, Flur 1, Flurstück 138, mit einer Fläche von rund 8,8 ha. Die Flurstücke befinden sich in privatem Eigentum.

 

Die zukünftige Nutzung des Gebietes soll entsprechend der Zulässigkeiten eines Sonstigen

Sondergebietes Photovoltaikanlage ermöglicht werden.

 

Die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Prüfung durchgeführt werden.

Das Zielabweichungsverfahren soll nach dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden.

Mit der Gemeinde Groß Teetzleben wird ein Durchführungsvertrag nach §12 BauGB abgeschlossen.

 

Die entstehenden Kosten der Planung werden vollständig vom Vorhabenträger übernommen. Eine entsprechende Planungskostenvereinbarung wurde der Verwaltung zugesandt.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie § 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung des Landes M-V:

 

  1. die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Rottenhof“ der Gemeinde Groß Teetzleben

 

  1. den Aufstellungsbeschluss gemäß §2 Abs. 1 BauGB mit Veröffentlichung im Internet

und im Bekanntmachungsblatt ortsüblich bekannt zu machen;

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen, durch den Investor auf seine Kosten zu erarbeitenden, Antrag auf Zielabweichung beim zuständigen Landesministerium einzureichen.

 

  1. Die eingereichte Planungskostenvereinbarung wird vom Bürgermeister der Gemeinde Groß Teetzleben sowie vom 1. Stellvertretenden Bürgermeister unterschrieben.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 X

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Die gesamten Kosten trägt der Vorhabenträger. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung wurde zur Verfügung gestellt.

 

 

 

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Anlagen

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