Beschlussvorlage - 39/BV/119/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2021 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 31.01.2023 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

Für den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Groß Teetzleben wurden folgende Werte festgestellt:

  

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 20

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-26.986,55

Zeile 21

Einstellung in die Kapitalrücklage

0,00

Zeile 22

Entnahme aus der Kapitalrücklage

26.986,55

Zeile 23

Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 24

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 25

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

0,00

Zeile 26

Vortrag aus Vorjahren

489.552,63

Zeile 27

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

489.552,63

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

+13.255,72

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

1.749.128,42

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -26.986,55 €. Das negative  Ergebnis ist aber um 358.200,45 € besser ausgefallen als geplant. Dies ist hauptsächlich auf erheblich höhere Gewerbesteuern und Mieterträge sowie Einsparungen u. a. bei der Unterhaltung des Diakoniegebäudes, des Bürgerhauses, der Straßen, des Sportplatzes und im kulturellen Bereich zurückzuführen. Der Jahresfehlbetrag konnte durch die ertragswirksame Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage (investive Schlüsselzuweisungen) ausgelichen werden. Zusammen mit den Vorträgen aus Vorjahren ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht.

Das Eigenkapital verbesserte sich aufgrund von Einstellungen in die Kapitalrücklage für die Altschulden und die Infrastruktur von 1.661.102,76 € auf 1.749.128,42 €. Die Bilanzsumme beträgt 2.441.913,26 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

10.873,46

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

27.403,50

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-16.530,04

Zeile 38

Vortrag aus Vorjahren

401.115,62

Zeile 39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

384.585,58

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

+13.255,72

-2.641,50

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva 2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

465.762,59

 

Veränderung der liquiden Mittel

72.575,50

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

538.338,09

Passiva 4.2.1

4.10.2

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

 

271.502,48

61.515,72

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 10.873,46 €. Davon werden die Kredite mit 27.403,50 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren ergibt sich insgesamt ein positives Ergebnis von 384.585,58 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

Es wurden Haushaltsermächtigungen für investive Auszahlungen für einen Traktor Anhänger i H. v. 2.641,50 € ins Folgejahr übertragen – siehe Muster 19. Als Einzahlung werden die Fördermittel aus dem Stragiefonds für die Dienst- und Schutzbekleidung der Feuerwehr im Folgejahr erwartet.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 72.575,50 € auf insgesamt 538.338,09 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 333.018,20 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.4  Kauf von Verkehrsflächen, Smiley-Tafel/Anzeige Verkehrsgeschwindigkeit in Lebbin, Verkauf einer Teilfläche an Private

Pos. 1.2.7  Rasentraktor Herkules

Pos. 1.2.8  Anpassung Festwert für Schutzbekleidung der Feuerwehr

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Groß Teetzleben mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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