Beschlussvorlage - 01/BV/704/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1.

Die Entschädigungen der ehrenamtlich Tätigen werden auf der Grundlage der EntschVO M-V) vom 6. Juni 2019 auf die Höchstsätze wie folgt mittels der Hauptsatzung angepasst:

 

§ 9

Stellvertreter des Bürgermeisters

 

Die beiden Stellvertreter des Bürgermeisters führen die Bezeichnung

1. und 2.Stadtrat.

Der 1. Stellvertreter und der 2. Stellvertreter erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 280 €.

 

§ 10

Gleichstellungsbeauftragte

 

(3) Die Gleichstellungsbeauftragte erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung

von 160 €.

 

§ 11

Entschädigung

 

(1) Die Stadt gewährt Entschädigungen bzw. Sitzungsgeld für ehrenamtliche

Tätigkeit

 

des Vorsitzenden der Stadtvertretung in Höhe von: 360 €/Monat

der Fraktionsvorsitzenden in Höhe von:    190 €/Monat

 

(2) Die Mitglieder der Stadtvertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der

Stadtvertretung, der Ausschüsse, der Fraktionen ein Sitzungsgeld in Höhe von

40 € und einen monatlichen Sockelbetrag von 80 €.

 

(3) Die sachkundigen Einwohner erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 40 € für die

Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses, in den sie gewählt worden sind und für

die Teilnahme an Fraktionssitzungen.

 

(4) Ausschussvorsitzende oder ihre Stellvertreter erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe

von 60 € für die Leitung der Ausschusssitzung.

 

Gegenüberstellung:

 

 

 

Hauptsatzung vom 15.12.2020

-         alt-

Beschlußvorlage

 

-         neu -

§ 9

Stellvertretung Bürgermeister

 

 

 

  • 1. Stellvertretung

250 €/Monat

280 €/Monat

 

  • 2. Stellvertretung

210 €/Monat

280 €/Monat

§ 10

Gleichstellungsbeauftragte

140 €/Monat

160 €/Monat

§ 11

Entschädigung

 

 

 

  • Stadtvertretervorsteher

320 €/Monat

360 €/Monat

 

  • Fraktionsvorsitzende

170 €/Monat

190 €/Monat

 

  • Sitzungsgeld Stadtvertreter

30 €

40 €

 

  • Sockelbetrag

70 €

80 €

 

  • Sitzungsgeld sachkundige Einwohner

30 €

40 €

 

  • Sitzungsgeld Ausschussvorsitzende/Stellv. Leitung Ausschusssitzung

50 €

60 €

 

 

 

 

 

2.

Unter der Maßgabe der Vereinfachung des Verwaltungshandelns, des Abbaus des Verwaltungsaufwandes und der schnelleren Reaktionsmöglichkeit auf veränderte Bedingungen wird die Hauptsatzung der Gemeinde entsprechend

§ 22 Abs. 4 (2) KV M-V (Wertgrenzenregelung) unter § 5 Abs. 6 und § 8 Abs. 4 wie folgt geändert:

 

§ 5

Hauptausschuss

 

(6) Der Hauptausschuss erhält die Befugnis, die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in einem Wert von 10 T€ bis unter 50 T€ zu erteilen.

 

§ 8

Bürgermeister

 

(4) Der Bürgermeister erhält die Befugnis, die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in einem Wert unter

10 T€ zu erteilen.

 

Gemäß § 22 i.V. m. § 5 Kommunalverfassung M-V sind Änderungen der Hauptsatzung durch die Stadtvertretung zu beschließen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen. 

 

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Die entsprechenden Aufwendungen sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 der Stadt Altentreptow ausgewiesen.

 

 

 

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Anlagen

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