Beschlussvorlage - 39/BV/085/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2020 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 31.01.2023 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

Für den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Groß Teetzleben wurden folgende Werte festgestellt:

 

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

63.192,12

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

0,00

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

63.192,12

 

Vortrag aus Vorjahren

426.360,51

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

489.552,63

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

1.661.102,76

 

Das Jahresergebnis beträgt 63.192,12 €. Das positive Ergebnis ist hauptsächlich aufgrund von höheren Gewerbesteuern, nicht geplanten Zuweisungen und der Veräuerung von Grundstücken entstanden, aber auch durch Einsparungen bei der Unterhaltung des Gemeindeeigentums. Das Ergebnis ist dadurch um 204.343,54 € besser ausgefallen als geplant. Zusammen mit den Vorträgen aus Vorjahren ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht.

Das Eigenkapital verbesserte sich aufgrund des Jahresüberschusses von 1.551.238,41 € auf 1.661.102,76 €. Die Bilanzsumme beträgt 2.407.274,84 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

83.781,30

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

28.085,56

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

55.695,74

 

Vortrag aus Vorjahren

345.419,88

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

401.115,62

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva

2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

327.183,66

 

Veränderung der liquiden Mittel

138.578,93

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

465.762,59

Passiva 4.2.1 und 4.10.2

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

352.984,69

75.688,19

 

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 83.781,30 €. Davon werden die Kredite mit 28.085,56 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren ergibt sich insgesamt ein positives Ergebnis von 401.115,62 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

In das Folgejahr werden keine Haushaltsermächtigungen übertragen.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 138.578,93 € auf insgesamt 465.762,59 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 428.672,88 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.2  Tauschvertrag Sportplatz Kosten Amtsgericht

Pos. 1.2.3  Das ehemalige Verwaltungsgebäude des Amtes Kastorfer See in Tützpatz wurde veräußert und die Anteile der Gemeinde Groß Teetzleben in Abgang gebracht. Die ehemalige Verkaufsstelle wurde veräußert.

Pos. 1.2.4  Straßenbeleuchtung Klein Teetzleben, Umbuchung Straßenbeleuchtung von geleistete Anzahlungen auf Infrastrukturvermögen, Kauf Verkehrsfläche von Privat in Lebbin, Verkauf Verkehrsfläche an Privat

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Groß Teetzleben mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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