Beschlussvorlage - 05/BV/107/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss der Gemeindevertretung zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen mit der Gemeinde Bartow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Heike Schulz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Breest
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Entscheidung
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29.03.2023
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Sachverhalt
Die Gemeinde Breest hat das Ziel, sich als Gebietskörperschaft für die Zukunft in der Region zu stärken und möchte dies selbstbestimmt durch eine Fusion mit der Gemeinde Bartow in die Wege leiten.
Die Aufnahme von freiwilligen Fusionsverhandlungen zwischen der Gemeinde Breest und der Gemeinde Bartow könnten im Ergebnis zukunftsfähige kommunale Strukturen unter Beachtung des Prinzips der bürgernahen Durchführung von öffentlichen Aufgaben verbunden mit der Möglichkeit einer kommunalen Entschuldung schaffen.
Das Land M-V kann den Gemeinden gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 3 Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V)
auf Antrag eine Sonderbedarfszuweisung gewähren, wenn diese zur Förderung von Verwaltungsfusionen beitragen.
Hierzu ist es erforderlich, dass die Gemeinde Breest mit der Gemeinde Bartow Gespräche aufnimmt, in denen einzelne Sachverhalte thematisiert werden.
Wenn zwei ihre Eigenständigkeit aufgeben und zu einer Gemeinde werden, dann ist dies ein Gemeindezusammenschluss. Ein solcher Gemeindezusammenschluss, ist, da sich dadurch das Gebiet der beteiligten Gemeinden ändert, eine Gebietsänderung nach § 11 KV M-V. Ein Gemeindezusammenschluss kann nach der genannten Vorschrift insbesondere dadurch herbeigeführt werden, dass die Beteiligten miteinander einen Vertrag schließen.
Der Startschuss für freiwillige Gemeindezusammenschlüsse entsteht gemäß § 12 Absatz 1 Satz 1 KV M-V stets in einem von der Gemeindevertretung mit der Mehrheit aller Mitglieder zu fassendem Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Ziel eines Gemeindezusammenschlusses zwischen der Gemeinde Breest und der Gemeinde Bartow. Erst dieser Beschluss ermächtigt den Bürgermeister, Verhandlungen aufzunehmen. Weiterhin können gleichzeitig Festlegungen getroffen werden, ob der Bürgermeister die Verhandlungen allein oder unterstützt von weiteren Gemeindevertretern führen soll.
Dieser Startschuss für den freiwilligen Gemeindezusammenschluss bedarf nach § 12 Absatz 1 Satz 1 KV M-V stets in einem von der Gemeindevertretung mit der Mehrheit aller Mitglieder zu fassendem Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen.
Finanz. Auswirkung
im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
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