Mitteilungsvorlage - 05/MV/099/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 29. April 2022 erhielt das Amt Treptower Tollensewinkel vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) einen Anordnungsbeschluss zum Freiwilligen Landtausch „Janow II“ zur öffentlichen Bekanntmachung mit der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte.

 

Es handelt sich in der Gemeinde Breest um folgende Flurstücke:

 

Gemeinde

Gemarkung

Flur

Flurstück

Breest

Breest

1

39

Breest

Breest

2

158

 

Es handelt sich nicht um Gemeindeflurstücke.

 

Die Eigentümer haben im Flurneuordnungsverfahren einen Antrag zur Bereinigung gestellt. Die Gemeinde Breest wurde mit der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte nach § 14 Abs. 1 bis 3 FlurbG beauftragt.

 

Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Beteiligung am Freiwilligen Landtauschverfahren berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten (ab Bekanntgabe) beim StALU anzumelden.

 

Die Bekanntmachung ist laut § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Breest im Internet und zusätzlich im Amtskurier ab 3. Juni 2022 erfolgt.

 

In diesem Verfahren wurde nun die Ausführung gemäß § 103f Abs. 3 S.2 und 3 Flurbereinigungsgesetz angeordnet.

Diese Bekanntmachung erfolgt ab 9. Dezember 2022 im Amtskurier.

 

Der Nachweis der Bekanntmachung erfolgt durch die Verwaltung FG Liegenschaften/Gebäudemanagement.

 

Fragen bezüglich des Verfahrens „Janow II“ können direkt ans StALU – Frau Klatt – unter dem Aktenzeichen 30f/5433.2-V-123-314 gerichtet werden.

 

Telefon:  03831/696-3003

E-Mail:  anke.klatt@staluvp.mv-regierung.de

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Anlagen

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