Beschlussvorlage - 05/BV/106/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Verbindungsstraße Bartow - Breest soll komplett in Asphalt ausgebaut werden. Die jetzige Befestigung (Kopfsteinpflaster) ist ungenügend und lässt nur eine landwirtschaftliche Nutzung zu. Dieser Weg ist eine wichtige Ortsverbindung zwischen den Gemeinden Bartow und Breest. Der Weg ist neben der Erschließung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen auch von überregionaler und historischer Bedeutung.

 

Er verläuft parallel zur A20 bzw. zur L 35.

 

Zur Umsetzung der Maßnahme wurde ein Antrag auf Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) gestellt. Ein Zuwendungsbescheid (2.Änderungsbescheid vom 01.11.2022) für die Leistungsphase 1-4 vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte liegt vor und wurde mit Einreichung der Genehmigungsplanung zur Schaffung des Baurechtes beim Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte beendet.

 

Mit Datum vom 24.08.2022 wurde ein Fördermittelantrag für die Leistungsphase 5–8 des Ländliches Weges Bartow - Breest beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte gestellt.

  

Ein Teil des Weges (650 m) befindet sich im Eigentum der Gemeinde Bartow und ein Teil des Weges (1.450 m) im Eigentum der Gemeinde Breest.

 

Die Gesamtkosten für die Straßenbaumaßnahme „Verbindungsstraße Bartow - Breest" betragen voraussichtlich 1.586.270 EUR für insgesamt 2100 m. Die Maßnahme wird mit 90 % entsprechend der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V), d. h. mit 1.427.643,00 EUR gefördert. Es verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 158.627,00 EUR der von beiden Parteien anteilig, entsprechend der Straßenmeter, zu finanzieren ist.

Demzufolge verbleibt für die Gemeinde Breest ein Eigenanteil in Höhe von 109.528 EUR.

 

Die Gemeinde Breest ist aufgrund ihrer weggefallen finanziellen Leistungsfähigkeit nicht in der Lage den Eigenanteil zur Finanzierung der Straßenbaumaßnahme aufzubringen.

 

Aufgrund der wirtschaftlichen und infrastrukturellen Bedeutung des ländlichen Weges hat der Bürgermeister der Gemeinde Bartow bereits mit ortsansässigen Unternehmen hinsichtlich der finanziellen Unterstützung Kontakt aufgenommen. Beide Gemeinden sind an einer zeitnahen Umsetzung interessiert. Um die Maßnahme und die Förderung nicht zu gefährden hat die Gemeinde Bartow angeboten, den Eigenanteil der Gemeinde Breest in vollem Umfang zu übernehmen.

 

Gemäß § 22 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über wichtige Angelegenheiten.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Breest beschließt mit der Gemeinde Bartow die beigefügte Kosten-übernahmevereinbarung für den ländlichen Wegebau Bartow/Breest abzuschließen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

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ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Die Folgekosten  in Höhe der Abschreibungen  31.400 EUR/Jahr und die Auflösung der Sonderposten 28.160 EUR/Jahr werden  in den zukünftigen Haushaltsjahren berücksichtigt.

 

 

 

 

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Anlagen

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