Beschlussvorlage - 05/BV/102/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2021 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 31.01.2023 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

Für den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Breest wurden folgende Werte festgestellt:

 

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 20

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-46.373,92

Zeile 21

Einstellung in die Kapitalrücklage

0,00

Zeile 22

Entnahme aus der Kapitalrücklage

9.723,00

Zeile 23

Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 24

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 25

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

-36.650,92

Zeile 26

Vortrag aus Vorjahren

-140.636,99

Zeile 27

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-177.287,91

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

336.717,39

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -46.373,92 €. Das Ergebnis ist um 45.996,08 € besser ausgefallen als geplant. Dies ist hauptsächlich auf Einsparungen bei den Aufwendungen zurückzuführen. Beispielsweise bei der Unterhaltung des Gemeindehauses, des Friedhofs und der Straßenbeleuchtung. Die Probebohrung für den Löschwasserbrunnen und die Anschaffung der Tabletts wurden nicht vorgenommen.

Aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage sind ertragswirksam 9.723,00 € entnommen worden. Der Jahresfehlbetrag verringert sich auf 36.650,92 €. Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung nicht erreicht. Das Eigenkapital verschlechterte sich aufgrund des Jahresfehlbetrages von 373.368,31 € auf 336.717,39. Die Bilanzsumme beträgt 819.469,91 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

-24.764,59

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

9.374,58

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-34.139,17

Zeile 38

Vortrag aus Vorjahren

-6.770,19

Zeile 39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-40.909,36

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva 2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

32.845,68

 

Veränderung der liquiden Mittel

-13.889,73

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

18.955,95

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

304.715,59

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein negatives Ergebnis von -24.764,59 €. Davon werden die Kredite mit 9.374.58 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein negatives Ergebnis von -40.909,36  €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

In das Folgejahr werden keine Haushaltsermächtigungen übertragen.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 13.889,73 € auf insgesamt 18.955,95 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 304.715,59 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zu-/Abgänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.2  Verkauf einer Splitterfläche an das Straßenbauamt

Pos. 1.2.4  Verkauf eines Weges an das Straßenbauamt

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Breest beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde  Breest mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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