Beschlussvorlage - 05/BV/082/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2020 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 31.01.2023 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

Für den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Breest wurden folgende Werte festgestellt:

 

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-13.625,63

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

9.637,34

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

-3.988,29

 

Vortrag aus Vorjahren

-136.648,70

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-140.636,99

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

12.000,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

373.368,31

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -13.625,63 €. Es sind 4.367,96 € geringere Erträge erzielt worden. Dafür wurden bei den Aufwendungen insgesamt 39.087,33 € eingespart. Das ist hauptsächlich auf eine nicht durchgeführte Straßenunterhaltungsmaßnahme sowie Einsparungen beim Winterdienst und bei der Bewirtschaftung des Dorfgemeinschaftshauses zurückzuführen. Das Ergebnis ist damit um 34.719,37 € besser ausgefallen als geplant. Aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage sind ertragswirksam 9.637,34 € entnommen worden. Der Jahresfehlbetrag verringert sich auf -3.988,29 €. Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung nicht erreicht. Das Eigenkapital verschlechterte sich aufgrund des Jahresfehlbetrages von 377.356,60 € auf 373.368,31 €. Die Bilanzsumme beträgt 864.795,85 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

9.744,47

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

9.301,59

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

442,88

 

Vortrag aus Vorjahren

-7.213,07

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-6.770,19

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

12.000,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva

2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

17.945,05

 

Veränderung der liquiden Mittel

14.900,63

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

32.845,68

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

314.090,17

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 9.744,47 €. Davon werden die Kredite mit 9.301,59 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt aber ein negatives Ergebnis von -6.770,19  €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

In das Folgejahr werden Haushaltsermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen für die unterlassene Straßenunterhaltungsmaßnahme i. H. v. 12.000,00 € übertragen.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 14.900,63 € auf insgesamt  32.845,68 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 314.090,17 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zu-/Abgänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.2  Zaun Spielplatz Breest

Pos. 1.2.7  Rasentraktor mit Anhänger

Pos. 1.2.10  Der Wasserspielplatz in Klempenow wurde fertiggestellt und ist von Anzahlungen auf die Pos. 1.2.7 umgebucht worden.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Breest beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde  Breest mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...