Beschlussvorlage - 14/BV/117/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für den Änderungsbereich ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 „Wohnbebauung am Sportplatz“ der Gemeinde Gnevkow geplant. In diesem Zusammenhang ist dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB folgend die Vereinbarkeit mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu prüfen.

Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans entsprechen den geplanten Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes nicht. Insofern soll zur Schaffung einer städtebaulichen Ordnung der Flächennutzungsplan für den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren geändert werden.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Absatz 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss

§ 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden

§ 3 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 4 Absatz 1 BauGB – frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gnevkow beschließt:

 

  1. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gnevkow soll im Rahmen der 1. Änderung wie folgt geändert werden:

Der Änderungsbereich umfasst Grünflächen und den Sportplatz. Die Lage des Änderungsbereiches ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.

 

  1. Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bauleitplanverfahren Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 „Wohnbebauung am Sportplatz“ der Gemeinde Gnevkow.
  2. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sollen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr 2023:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

X 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 5.1.1.00.56250000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Räuml. Planungs- u. Entw.maßnahmen/Sachverständigenkosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel geplant:

 

44.000,00 € 

Haushaltsmittel:

 

 

 

0,00 € 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

22.724,24 € 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

21.275,76 € 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Die Maßnahmensumme beträgt insgesamt 32.463,20 €. Davon wurden 9.738,96 € bereits im Haushaltsjahr 2022 mit der ersten Abschlagszahlung beglichen. Im Planentwurf 2023 wurden insgesamt     44.000 € eingestellt. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (BV/118/2023) und der Bebauungsplan Nr. 4 sind eine gemeinsame Maßnahme. Die Maßnahmensumme von 32.463,20 € bezieht sich auf beide Bauleitplanverfahren. Es handelt sich dabei um nur einen Auftrag.

 

 

 

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Anlagen

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