Beschlussvorlage - 38/BV/153/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In § 5 der KV M-V vom 13. Juli 2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), ist das Satzungsrecht der Gemeinden für den eigenen Wirkungskreis geregelt. Die Gemeindevertretung ist gemäß § 22 KV M-V für die Änderung der Satzung zuständig.

 

Um Hilfen zum Erreichen des Haushaltsausgleiches nach § 27 FAG M-V zu erhalten, müssen die Hebesätze wieder um 20 Punkte über dem gewogenen Landesdurchschnitt angehoben werden. Die Erhöhung ist Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes, Maßnahme 21/2022.

 

Gewogene Durchschnittshebesätze unter 1.000 Einwohner:

 

Grundsteuer A 330 v.H.

Grundsteuer B 388 v.H.

Gewerbesteuer 350 v.H.

 

Für die Gemeinde Wildberg hat dies zur Folge, dass die

 

Grundsteuer A  von derzeit  349 v. H. auf  350 v.H.

Grundsteuer B  von derzeit  406 v. H. auf  408 v.H.

Gewerbesteuer von derzeit  359 v. H. auf  370 v.H.

angehoben werden müssen.

 

Daraus resultierende finanzielle Auswirkungen:

 

Grundsteuer A   Mehreinnahmen ca.      70,00 €

Grundsteuer B   Mehreinnahmen ca.    200,00 €

Gewerbesteuer  Mehreinnahmen ca. 4.300,00 €

 

Beispiele Steuererhöhung: 

 

Grst. A bisher 1.000,00 €, nach Erhöhung ca. 1.003,00 € (Erhöhung ca.  3,00 € im Jahr)

Grst. B bisher    250,00 €, nach Erhöhung ca.    251,00 € (Erhöhung ca.  1,00 € im Jahr)

Gewst. bisher 3.000,00 €, nach Erhöhung ca. 3.090,00 € (Erhöhung ca. 90,00 € im Jahr) 

        

 

Die Personen, die dem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegen, haben dies eigenverantwortlich anzuzeigen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt die Hebesatz-Satzung mit Wirkung vom 01.01.2023 mit folgenden Hebesätzen:

Grundsteuer A 350 v. H.

Grundsteuer B 408 v. H.

Gewerbesteuer 370 v. H.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2023

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 6.1.1.00.401…

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Steuern, Zuweisungen, Umlagen

Grst. A, Grst. B, Gewerbesteuer

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

206.700,00 €

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

    4.570,00 €

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Bei Erhöhung der Hebesätze könnten Mehrerträge/-einzahlungen in Höhe von ca. 4.570,00 € zur Annahme angeordnet werden.

 

 

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Anlagen

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