Beschlussvorlage - 03/BV/114/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2021 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 31.01.2023 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

Für den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Bartow wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 20

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

1.167.009,07

Zeile 21

Einstellung in die Kapitalrücklage

 

Zeile 22

Entnahme aus der Kapitalrücklage

 

Zeile 23

Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

464.392,31

Zeile 24

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

 

Zeile 25

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

702.616,76

Zeile 26

Vortrag aus Vorjahren

-276.184,03

Zeile 27

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

426.432,73

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

5.474,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

1.191.725,60

 

 Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 1.167.009,07 €. Das positive Ergebnis ist hauptsächlich aufgrund außergewöhnlicher Gewerbesteuererträge zurückzuführen. Es wurden auch Einsparungen bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wegen nicht durchgeführter Unterhaltungsmaßnahmen und Planungsleistungen für die Verbindungsstraße Bartow-Breest erreicht. Wegen der überdurchschnittlichen Verbesserung der Steuerkraft war, zur Vorsorge für absehbare Mindereinnahmen aus u. a. den Schlüsselzuweisungen, für die Folgejahre eine Rücklage i. H. v. 464.392,31 € zu bilden. Dadurch die Bildung der Rückstellung verbleibt insgesamt ein Jahresüberschuss von 702.616,76 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung einschließlich der Vorjahre erreicht.

Mit diesem Jahresabschluss weist die Gemeinde wieder ein Eigenkapital aus. Die Gemeinde ist somit nicht mehr überschuldet. Die Bilanzsumme beträgt 4.433.862,32 €.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

852.017,68

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

43.441,60

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

808.576,08

Zeile 38

Vortrag aus Vorjahren

-135.956,55

Zeile 39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

672.619,53

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

57.633,23

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva 2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

70.521,17

 

Veränderung der liquiden Mittel

680.049,52

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

750.570,69

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

1.248.803,24

 

 Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 852.017,68 €. Davon werden die Kredite mit 43.441,60 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 672.619,53 €. Damit ist auch der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

Es sind Haushaltsermächtigungen für laufende Aufwendungen/Auszahlungen für den Abriss des Schuppens sowie investive Auszahlungen für den Spielplatz in Bartow, den Weg nach Pritzenow sowie für die Anschaffung eines Kommunaltraktors von insgesamt 57.633,23 € ins nächste Haushaltsjahr übertragen worden – siehe Muster 19.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 680.049,52 € auf insgesamt 750.570,69 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.248.803,24 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.2  Ankauf Flächen für Spielplatz Bartow

Pos. 1.2.4  Umbuchung Straße und Weg nach Pritzenow sowie der Straßenbeleuchtung von geleistete Anzahlungen auf Infrastrukturmaßnahme nach Fertigstellung, Straßenbeleuchtung Groß Below

Pos. 1.2.7  Schaukel Groß Below, Verkauf Anhänger

 

Pos. 1.2.10  geleisteten Anzahlungen für den Straße/Weg nach Pritzenow

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Bartow beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Bartow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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