Beschlussvorlage - 03/BV/081/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2020 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 31.01.2023 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

Für den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Bartow wurden folgende Werte festgestellt:

 

  

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

269,52

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

4.701,60

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

32.962,66

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

28.530,58

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

0,00

 

Vortrag aus Vorjahren

-276.184,03

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-276.184,03

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

  NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

0,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

0,00

Passiva 1.5

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

8.452,87

 Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 269,52 €. Das positive Ergebnis ist hauptsächlich aufgrund von höheren Gewerbesteuern und Einsparungen bei Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen besser ausgefallen als geplant. Die allgemeine Kapitalrücklage erhöhte sich, weil der Gemeinde 3 Flurstücke neu zugeordnet wurden. Aufgrund der überdurchschnittlichen Verbesserung der Steuerkraft war für die Folgejahre eine Rücklage zu bilden. Zur Deckung von Aufwendungen aus dem Infrastrukturvermögen ist die Infrastrukturpauschale in voller Höhe entnommen worden. Dadurch wurde insgesamt ein Jahresergebnis von Null erzielt. Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung ist einschließlich der Vorjahre jedoch nicht erreicht.

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag verbesserte sich von -41.685,05 auf -8.452,87 €. Die Gemeinde ist aufgrund des fehlenden Eigenkapitals und des Ausweises eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages gem. § 43 Abs. 3 KV M-V überschuldet. Die Bilanzsumme beträgt 3.272.112,79 €.

 

  

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

47.035,03

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

43.081,40

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

3.953,63

 

Vortrag aus Vorjahren

-139.910,18

 

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-135.956,55

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

60.000,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 4.10.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-26.552,05

 

Veränderung der liquiden Mittel

97.073,22

Aktiva

2.2.6.1 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

70.521,17

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

1.292.244,84

 Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 47.035,03 €. Davon werden die Kredite mit 43.081,40 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein negatives Ergebnis von -135.956,55 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

Es sind Haushaltsermächtigungen für investive Auszahlungen für die Errichtung der Straßenbeleuchtung in Groß Below i. H. v. 60.000,00 € ins nächste Haushaltsjahr übertragen worden – siehe Muster 19.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 97.073,22 € auf insgesamt 70.521,17 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.292.244,84 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.4 Zugang über Vermögenszuordnung von 3 Flurstücken

Pos. 1.2.7 Die Spielgeräte in Bartow sind von geleisteten Anzahlungen auf technische Anlagen umgebucht worden.

Pos. 1.2.10 In den geleisteten Anzahlungen sind u. a. die Planungsleistungen für den Weg in Pritzenow enthalten.

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Bartow beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Bartow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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