Beschlussvorlage - 14/BV/070/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2020 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 31.01.2023 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

Für den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Gnevkow wurden folgende Werte festgestellt:

 

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 25

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

75.355,09

Zeile 26

Einstellung/Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage

0,00

Zeile 27

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage

0,00

Zeilen 28 bis 30

Einstellung/Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage

0,00

 

Weitere Rücklagen nach § 18 Abs. 1, 2, 3 und 5 GemHVO-Doppik M-V

0,00

Zeile 31

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

75.355,09

 

Vortrag aus Vorjahren

52.362,96

 

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

127.718,05

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-14.000,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1.

Stand Eigenkapital zum 31.12.

646.326,41

 

Das Jahresergebnis beträgt 75.355,09 €. Das positive Ergebnis ist hauptsächlich auf erheblich höhere Gewerbesteuererträge zurückzuführen. Weiterhin sind Unterhaltungsmaßnahmen an den Garagen und den Straßeneinläufen nicht durchgeführt und Dienst- und Schutzbekleidung für die Feuerwehr nicht angeschafft worden. Das Ergebnis ist um 84.425,09 € besser ausgefallen als geplant. Zusammen mit den Ergebnisvorträgen aus Vorjahren ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht. Das Eigenkapital verbesserte sich aufgrund des Jahresüberschusses und der Einstellung der Infrastrukturpauschale von 546.771,46 € auf 646.326,41 €. Die Bilanzsumme beträgt 1.188.143,37 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 22

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

80.943,74

Zeile 42

Planmäßige Tilgung

12.314,04

Zeile 47

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

68.629,70

 Zeile 48

Vortrag aus Vorjahren

144.359,46

 Zeile 49

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

212.989,16

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-18.000,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva

2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

189.366,49

 

Veränderung der liquiden Mittel

102.016,83

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

291.383,32

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

468.697,02

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 80.943,74 €. Davon werden die Kredite mit 12.314,04 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein positives Ergebnis von 212.989,16 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung erreicht.

Es wurden Haushaltsermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen für die Schutzbekleidung der Feuerwehr i. H. v. 37.000,00 € sowie dazugehörige Einzahlungen von 33.000,00 € und außerdem 10.000,00 € für die Teichentschlammung in das Folgejahr übertragen. Weiterhin sind für investive Anschaffungen 4.000,00 € für die Küche der Feuerwehr übertragen worden.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 102.016,83 € auf insgesamt 291.383,32 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 468.697,02 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge bzw. Abgänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.4 Verkauf Dorfstr. 46

Pos. 1.2.7 Zähleranschlusssäule für Garagenkomplex neben dem Feuerwehr-Gebäude

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Gnevkow beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Gnevkow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...