Beschlussvorlage - 29/BV/189/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss 2021 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel hat auf seiner Sitzung am 31.01.2023 den geprüften Jahresabschluss erörtert und die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung empfohlen.

Für den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Burow wurden folgende Werte festgestellt:

 

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 20

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-93.573,02

Zeile 21

Einstellung in die Kapitalrücklage

0,00

Zeile 22

Entnahme aus der Kapitalrücklage

69.701,19

Zeile 23

Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 24

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 25

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

-23.871,83

Zeile 26

Vortrag aus Vorjahren

-444.267,25

Zeile 27

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-468.139,08

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-8.373,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

1.602.487,04

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -93.573,02 €. Das Ergebnis ist um 339.757,98 € besser ausgefallen als geplant. Das ist hauptsächlich aufgrund von erheblich höheren Gewerbesteuern und nicht geplanten Zuweisungen sowie Erträgen aus der Veräußerung von Grundstücken zurückzuführen. Aber auch weil Einsparungen bei dem Abriss des Schwimmbades und bei Planungskosten für den Schulumbau erfolgt sind. Durch die ertragswirksame Entnahme der Infratrukturpauschale aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage konnte das Ergebnis um 69.701,19 € auf -23.871,83 € verbessert werden. Zusammen mit den negativen Vorträgen aus den Vorjahre ist der Haushaltsausgleich ist in der Ergebnisrechnung nicht erreicht.

Das Eigenkapital verbesserte sich aufgrund der Pflichteinstellung des Ablösebetrages für die Altverbindlichkeiten in die sonstige zweckgebundene Kapitalrücklage von 1.426.358,87 € auf 1.602.487,04 €. Die Bilanzsumme beträgt 7.932.172,31 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

247.497,15

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

152.139,80

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

95.357,35

Zeile 38

Vortrag aus Vorjahren

-193.456,13

Zeile 39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-98.098,78

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

+364.000,00

-248.504,24

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva 2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

53.153,07

 

Veränderung der liquiden Mittel

251.095,91

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

304.248,98

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

3.694.997,42

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 247.497,15 €. Davon werden die Kredite mit 152.139.80 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein negatives Ergebnis von -95.357,35 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht. Die Gemeinde erhielt 200.000,00 € vom Land zur Ablösung von Altverbindlichkeiten (Altschulden) für die kommunale Wohnungswirtschaft.

Für den Abriss des Schwimmbades sind Ermächtigungen für Auszahlungen von 8.373,00 € ins Folgejahr übertragen worden. Weiterhin sind Haushaltsermächtigungen für investive Einzahlungen i. H. v.364.000,00 € für die Beschaffung des TSF-W und den Radweg Mühlenhagen-Kessin sowie für deren investive Auszahlungen i. H. v. 248.504,24 € in das Folgejahr übertragen.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 251.095,91 € auf insgesamt 304.248,98 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 3.694.997,42 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge folgende Werte bilanziert worden:

Pos. 1.2.2  Verkauf Naturerlebnispark

Pos. 1.2.3  Anschaffung Container für Gemeindearbeiter, Abriss Schwimmbecken, Rutsche, Umkleide- und Technikraum, Kiosk, ehem. Schulgebäude, Schulnebengebäude

Pos. 1.2.4  Gartenstraße, Weltziner Weg mit Straßenbeleuchtung Umbuchung von geleistete Anzahlungen auf Infrastrukturvermögen, Ausbuchung des alten Straßenkörpers Gartenstraße und Weltziner Weg

Pos. 1.2.7  Anschaffung Bodentrampolin Weltzin, Verkauf Anhänger Fahrgestell von Feuerwehr, Kauf Mercedes Benz Vito für Feuerwehr

Pos. 1.2.8  Abriss Schwimmbad, außerplanmäßige Abschreibung für die Anpassung des Festwertes der Dienst- und Schutzbekleidung der Feuerwehr

Pos. 1.2.10  Zugänge für geleistete Anzahlungen Anlagen im Bau: Gartenstraße Burow, MTW Feuerwehr Burow, Planungsleistungen Weg Klärteiche, Radweg Mühlenhagen-Kessin

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Burow beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Burow mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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